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Kompromiss beim Bürgergeld

Irlstorfer betont das Prinzip des Fördern und Fordern

Erich Irlstorfer
Kompromiss beim Bürgergeld: das Prinzip von Fördern und Fordern bleibt!

Nach langen Verhandlungen kam es zum Durchbruch. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am späten Mittwochabend auf das sogenannte „Bürgergeld“ geeinigt. Nachdem die Reformversuche der Ampel-Koalition, bestehend aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP an der CDU/CSU-geführten Mehrheit im Bundesrat aufgrund verschiedener Bedenken gescheitert sind, kann die Sozialreform nach einer Einigung nun auf den Weg gebracht werden.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete, Erich Irlstorfer, zuständig für die Landkreise Freising, Pfaffenhofen a.d. Ilm sowie Neuburg-Schrobenhausen, erklärt: „Ziel der Arbeitsmarktpolitik sollte es sein, Menschen rasch in Arbeit oder Ausbildung zu vermitteln. Unser Sozialstaat fußt aus meiner Sicht auf Rechten, aber eben auch auf Pflichten aller Beteiligten. Das Prinzip des Fördern und Fordern sorgt für gesellschaftliche Akzeptanz und Gerechtigkeit sozialrechtlicher Systeme. Aus diesen Gründen erachte ich die nun vereinbarte Reform als zielführend, um Menschen in sozialversicherungspflichte Beschäftigungsverhältnisse zu bringen“, macht Irlstorfer deutlich.

Zwar bleibt es beim neuen Namen „Bürgergeld“, doch gelang es der Union, auf einige zentrale Anliegen der Reform Einfluss zu nehmen. Zu der sogenannten Vertrauenszeit, in der keine Sanktionen verhängt werden sollen, wird es nicht kommen, stattdessen sollen nun von Anfang an Mitwirkungspflichten und Sanktionsmöglichkeiten bestehen. Darüber hinaus wird die Karenzzeit gekürzt. In dieser Zeit sollen das Vermögen und die Wohnverhältnisse der Bezieher nicht überprüft werden. Die Ampel wollte zwei Jahren; nach der Einigung beläuft diese Zeit sich nun auf 12 Monate. Auch das Schonvermögen wird gesenkt: für die erste Person auf 40.000 Euro, für jede weiter Person im Haushalt auf 15.000 Euro. Jedoch soll es für Eigentumswohnungen und Häuser eine Härtefallregelung geben.