Der Deutsche Bundestag in Berlin ist das parlamentarische Herzstück der Demokratie in Deutschland. Neben der Bundesregierung sowie dem Bundesrat und vielen weiteren Behörden und Einrichtungen, befasst sich das Parlament mit der legislativen Arbeit rund um alle Themengebiete, die die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland betreffen.
Zentrale Organe für die parlamentarische Tätigkeit sind die Beratungen in den Arbeitsgruppen, Fachausschüssen und im Plenum des Deutschen Bundestages. In der 19. Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag 24 ständige Ausschüsse eingesetzt.
In meiner Funktion als Bundestagsabgeordneter gehöre ich dem Ausschuss für Gesundheit an. Meine Zuständigkeiten – sogenannte Berichterstattungen – erstrecken sich über die Themenfelder Pflege, Pflegeberufe sowie Kinder- und Jugendmedizin. Zudem bin ich ordentliches Mitglied im Unterausschuss für Globale Gesundheit und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Diese Tätigkeitsfelder im Deutschen Bundestag umreißen meine inhaltliche und thematische Arbeit im Wesentlichen. Darüber hinaus ergeben sich eine Vielzahl von Sitzungen, Veranstaltungen und Gesprächen, die zum Alltag eines jeden Abgeordneten gehören.
Büroleitung & Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Platz der Republik 1
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Anreise aus Gammelsdorf nach Berlin
Regelmäßige Sitzung der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag (Zusammenkunft aller bayerischen Abgeordneten der CSU im Bundestag)
Sitzung der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Inhaltliche Vorbereitung, Diskussion und Austausch mit dem Bundesministerium bzgl. Gesundheits- und Pflegegesetzen)
Fraktionssitzung der gesamten CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Reichstagsgebäude (Austausch und Diskussion zwischen Abgeordneten zu dem Ablauf und den Inhalten der anstehenden Gesetze)
Bilaterale Gesprächstermine im Büro mit Verbänden, Unternehmen und Interessenvertretern
Besuch von verschiedenen politischen Veranstaltungen in Berlin (Podiumsdiskussionen und Ähnliches)
Plenumstag: (teilweise mit Regierungsbefragung)
Sitzung des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag (Zusammenkunft aller vertretenen Parteien, politische Diskussion der Gesetze und Anträge sowie Austausch zu gesundheitspolitischen Themen)
Öffentliche Anhörungen zu einzelnen Gesetzen, weitere Gespräche mit verschiedenen Experten oder Interessenvertretern
Besuch von verschiedenen politischen Veranstaltungen in Berlin (Podiumsdiskussionen und Ähnliches)
Plenumstag: Öffentliche Beratungen und politische Diskussionen zu verschiedenen Gesetzen im Plenarsaal des Deutschen Bundestages
Strittige und namentliche Abstimmungen zu verschiedenen Gesetzen im Deutschen Bundestag
Weitere Gesprächstermine und Sitzungen neben der Plenarzeit
Pressegespräche, Bürozeit
Besuch von politischen Veranstaltungen oder abendlichen Terminen
Weiterer Plenumstag mit Beratungen und Diskussionen
Strittige und namentliche Abstimmungen zu verschiedenen Gesetzen im Deutschen Bundestag
Rückreise nach Gammelsdorf
Abendliche Veranstaltungen und Termine im Wahlkreis
Immer noch sind die Infektionszahlen mit SARS-CoV-2 deutlich über der 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Dabei ist die Sorge vor der Ausbreitung von Mutationen deutlich gestiegen. Aus diesem Grund wird der aktuell geltende Lockdown bis zum 14. Februar verlängert und teilweise noch verschärft.
„Wir müssen die Infektionszahlen jetzt wieder dauerhaft unter eine 7-Tages-Indizenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner senken, damit wir ähnlich wie im Sommer des letzten Jahres auf niedrigem Infektionsniveau unsere Freiheit wieder zurückgewinnen können.“ In einem gemeinsamen Beschluss haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geeinigt, die bestehenden Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Gerade die immer häufiger auftretenden Mutationen des Virus machen Experten große Sorgen. So ist das Virus B1.1.7 aus Großbritannien deutlich infektiöser als die bislang bekannte Form. Das mutierte Virus ist bereits in Deutschland nachgewiesen worden. Durch eine schnelle und unkontrollierte Ausbreitung könnte sich die pandemische Gesamtlange verschärfen.
Aus diesem Grund haben sich die Vertreter von Bund und Länder geeinigt, erneut deutlich und entschieden gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vorzugehen. Neben der Impfung ist dabei die konsequente Reduzierung der Kontakte Weg zum Erfolg.
Weil die Infektionszahlen weiterhin hoch sind, gelten am kommenden Montag, 18. Januar, schärfere Bestimmungen im Freistaat. Der Ministerrat hat entschieden, dass im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel künftig FFP2-Masken zu tragen sind.
Die FFP2-Masken filtern 94 Prozent der Aerosole aus der Luft. Damit bieten diese Masken einen deutlich höheren Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus als die sog. Alltagsmasken. Allerdings gilt es zu beachten, dass die Masken nur dann wirksam vor einer Infektion schützen können, wenn sie eng anliegend getragen werden.
Nachdem sich Deutschland bereits seit dem 16. Dezember im Lockdown befindet, die Zahl der Neuinfektionen sich aber in den vergangenen drei Wochen nicht in dem Maße gesenkte werden konnte, werden die Maßnahmen bis 31. Januar verlängert und in Teilen weiter verschärft.
Im Detail haben die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geeinigt, dass private Treffen nur noch mit einer weiteren, nicht im eigenen Haushalt lebenden Person möglich sind. Ab einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 sich die Menschen nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometer um den eigenen Wohnort bewegen dürfen. Damit sollen vor allem touristische Tagesausflüge unterbunden werden. Auch die Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen bleiben bis Ende Januar geschlossen. In allen Jahrgangsstufen wird es Distanzunterricht geben. Für Kinder soll es eine Notbetreuung geben.
Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert.
Impfungen möglichst breiter Bevölkerungsgruppen gegen das Corona-Virus sind das Mittel, um auf absehbare Zeit eine Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen. Der Ministerrat begrüßt es daher, dass es mit gemeinschaftlichen Anstrengungen auf Landes- und Bundesebene gelungen ist, unmittelbar nach Weihnachten 2020 mit der Impfkampagne zu starten: Der Bund hat im Rahmen einer gesamteuropäischen Lösung die Beschaffung von Impfstoffen organisiert, während die Länder insbesondere durch die flächendeckende Errichtung von Impfzentren für die notwendige Impfinfrastruktur gesorgt haben. Dieses große Projekt muss mit aller Kraft weiter vorangetrieben werden: Für alle Impfwilligen muss – entsprechend der Priorisierung in der Coronavirus-Impfverordnung – Impfstoff in ausreichender Menge zugänglich gemacht werden: Weitere Impfstoffe müssen geprüft und zugelassen werden. Ausreichend Dosen müssen beschafft werden. Die Produktion von Impfstoff in Deutschland muss erhöht werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Ministerrat die in Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. Januar 2021 vereinbarten weiteren Anstrengungen des Bundes mit Blick auf die Beschaffung der Impfstoffe. Gleichzeitig werden die bayerischen Impfzentren zeitnahe Termine für diejenigen gewährleisten, die mit der Impfung an der Reihe sind und sich impfen lassen wollen.
Der Ministerrat bekräftigt, dass die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen von größter Bedeutung ist. Der Schulbetrieb gewährleistet nicht nur die späteren Chancen im Leben und damit das Fortkommen der gesamten Gesellschaft, sondern ist auch von entscheidender Bedeutung für die soziale Teilhabe unserer Kinder und Jugendlichen. Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen müssen die Schulen aber weiter geschlossen bleiben. Distanzunterricht wird in allen Schulen und Jahrgangsstufen eingerichtet. Eine Notbetreuung wird für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen angeboten. Sobald es das Infektionsgeschehen nach dem 31. Januar 2021 zulässt, wird eine Rückkehr zum Präsenzunterricht – nach Jahrgangsstufen gestaffelt – angestrebt. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, wird eingerichtet.
Die Verlängerung der einschränkenden Maßnahmen führt zwangsläufig dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche, insbesondere der Einzelhandel, weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Der Ministerrat begrüßt daher die vom Bund auf den Weg gebrachte Überbrückungshilfe III, die bis Mitte 2021 einen monatlichen Zuschuss zu den Fixkosten von bis zu 500.000 Euro für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen vorsieht. Es bleibt weiterhin von großer Wichtigkeit, dass Zahlungen zeitnah erfolgen. Der Ministerrat appelliert an den Bund, Abschlagszahlungen und zeitnahe reguläre Auszahlungen gemeinsam mit den Ländern zu ermöglichen. Weiter soll es dem Einzelhandel unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten (insbesondere gestaffelte Zeitfenster zur Abholung) sowie umfassender Verwendung von FFP2-Masken möglich sein, sogenannte click-and-collect oder call-and-collect Leistungen – d.h. die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware – anzubieten.
Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland bekräftigt der Ministerrat die bereits mit Ministerratsbeschluss vom 22. Dezember 2020 etablierte Zwei-Test-Strategie: Ein Test ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einreise vorzulegen. Dieser Test darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein oder muss unmittelbar nach Einreise vorgenommen werden. Ein weiterer Test ist für die Verkürzung einer bestehenden Quarantäneverpflichtung am fünften Tag nach Einreise erforderlich. Die Berichte über neue Mutationen des Corona-Virus nimmt der Ministerrat mit großer Sorge zur Kenntnis. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die in Großbritannien und der Republik Südafrika aufgetretenen Varianten. Ein Eintrag dieser Mutationen ins Bundesgebiet muss vermieden werden. Der Ministerrat appelliert an den Bund, weiter gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für diese besonderen Risikogebiete zu erlassen. Im Übrigen weist der Ministerrat noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.
Ein zentraler Baustein zur dringend notwendigen Eindämmung des Infektionsgeschehens ist die Reduzierung der Kontakthäufigkeiten auch im beruflichen Umfeld und auf den Wegen zur und von der Arbeit. An die Arbeitgeber wird daher erneut dringend appelliert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen. Anträgen von Beschäftigten des Freistaats Bayern auf Homeoffice soll grundsätzlich entsprochen werden.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Coronamaßnahmen finden sie auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Ehrenamt und der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Die wichtigsten Telefonnummern finden sie hier.
Zwar zeigen die seit Anfang November beschlossenen Maßnahmen Wirkung, dennoch ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen immer noch zu hoch. Aus diesem Grund werden die bereits am 28. Oktober beschlossenen Maßnahmen bis 20. Dezember verlängert. Lockerungen soll es über die Weihnachtsfeiertage geben.
In einer 15-seitigen Erklärung haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf weitere Maßnahmen geeinigt. Ziel ist e, die aktuell hohen Infektionszahlen weiter deutlich zu senken, um einer Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzuwirken. Für die weiterhin notwendigen Eingriffe werden die Finanzhilfen auf den Dezember verlängert.
Konkret bedeutet dies, dass die bereits beschlossenen Maßnahmen weiter in Kraft bleiben. In Teilen werden sie weiter verschärft:
Weihnachten ist das Fest der Familie. Dies soll auch so bleiben. Im Kreise der Familie und der engsten Freunde darf man sich über die Feiertage treffen. Die Zusammenkünfte sind dabei auf maximal 10 Personen beschränkt. Dies gilt nicht nur für die Festtage selbst, sondern auch für Silvester. Auf das Feuerwerk wird empfohlen zu verzichten.
Bundesweit beginnen die Schulferien in diesem Jahr bereits am 19. Dezember.
Aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen haben Bund und Länder einen teilweisen Lockdown für den Monat November beschlossen. Dies ist natürlich auch mit erheblichen wirtschaftlichen Einschnitten für einzelne Brachen, die von dieser temporären Vollschließung betroffen sind, verbunden. Um die Folgen dieser Maßnahmen abzufedern, hat die Bundesregierung umfassende Wirtschaftshilfen auf den Weg gebracht. Mit einer Kostenpauschale in Höhe von 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats unterstützt der Bund die Unternehmen.
Hier die wichtigsten Informationen für Betroffene, die Wirtschaftshilfen beantragen wollen.
Weitere Informationen hat das das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Homepage zur Verfügung gestellt.
Weltweit steigen die Infektionszahlen. Auch in Deutschland infizieren sich immer mehr Menschen mit dem neuen Corona-Virus. Das Robert-Koch-Institut meldete zuletzt mehr als 19.000 neue Erkrankungen. Um die weitere Ausbreitung des Virus Einhalt zu gebieten, haben sich Bund und Länder auf ein gemeinsames Maßnahmenpaket geeinigt. In den kommenden Wochen gelten weitreichende Einschränkungen im privaten Bereich und in Teilen der Wirtschaft.
Welche Maßnahmen im Detail beschlossen wurden und was für besonders betroffene Wirtschaftszweige bis Ende des Monats gilt, zeigt die folgende Zusammenfassung.
Die Große Koalition hat sich im Rahmen des Koalitionsausschusses am 25. August 2020 auf zahlreiche Maßnahmen geeinigt, welche gezielt zur Lösung einiger Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aber auch darüber hinaus beitragen werden.
Dazu zählt unteranderem die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis 31. Dezember 2021 sowie die Reform des Wahlrechts.
Alle weiteren Maßnahmen und detailliertere Informationen können Sie dem Dokument entnehmen.
Seit einigen Tagen erhalte ich viele Postkarten zu der Erkrankung Myalgische Enzephalomyelitis / das Chronic Fatigue Syndrome. Eine schwere neuroimmunologische Erkrankung an der in Deutschland rund 250.000 Menschen leiden.
An alle Betroffenen: Ihr und Euer Hilferuf ist bei mir angekommen. Leider kenne ich mich mit der Krankheit nicht aus, was ich aber schleunigst ändern möchte. Ich werde mich in meiner Funktion als Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Gesundheitsausschusses für eine verbesserte Versorgung einsetzen!
Ich wäre Ihnen und Euch dankbar, wenn ich mit den Betroffenen in Kontakt treten kann. Über die folgende Hotline bin ich immer zu erreichen: erich.irlstorfer.ma01@bundestag.de.
Mir ist es ein großes Anliegen, die Betroffenen sowie die Angehörigen zu unterstützen!
Deutsche Gesellschaft für ME/CFS MECFS Portal #MECFS #millionsmissing
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