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Im Rahmen der Ministerratssitzung am 05. Mai 2020 wurden folgende Maßnahmen beschlossen

  • Mit Wirkung ab dem 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung (Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort).
  • Der Präsenzunterricht an Schulen soll weiterhin schrittweise ausgeweitet werden.
  • Auch die Kindertagesbetreuung soll schrittweise hochgefahren werden.
  • Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeheimen, etc. gelockert.
  • Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe unter Auflagen erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben.
  • Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden (zunächst im Außenbereich).
  • Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels und weiterer Angebote im Tourismus.
  • Ab 6. Mai werden Spielplätze wieder geöffnet.
  • Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Golf, Reiten) wird ab 11. Mai wieder zugelassen.

Weitere Informationen zu den neuesten Lockerungen finden Sie hier: www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-5-mai-2020/