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Informationen zu angeblicher Corona-Impfpflicht und zum Immunitätsausweis

Mich haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Anschreiben erreicht, welche eine Impfpflicht oder gar einen „Impfzwang“ im Zusammenhang mit Covid-19 kritisieren.

Es gilt zu betonen, dass eine solche Impfpflicht in keinem Gesetz vorgesehen war und auch nicht „durch die Hintertür“ mittels eines Immunitätsausweises implementiert werden sollte.

Da es derzeit noch offene Fragen bzgl. einer wissenschaftlich zweifelsfreien Feststellung der Immunität gibt, wurde zudem noch vor dem Beschluss der Fraktionsgremien die Streichung der Regelungen eines Immunitätsausweises aus dem Gesetzentwurf vorgenommen.

Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass es bei diesem Entwurf nicht um die Einführung einer Impfpflicht gegangen ist, sondern um eine nachvollziehbare und einheitliche Dokumentation und darauf basierend die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen. Gleichzeitig müssen auch ethische Belange von Menschen und Risikogruppen in den Blick genommen werden. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der Deutsche Ethikrat um eine Stellungnahme gebeten wurde.