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Lockerungen beschlossen: Mit Zuversicht in die Zukunft

Corona-Pandemie: Lockerungen beschlossen!
Bei der gemeinsamen Konferenz zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer hat man sich auf Lockerungen verständigt.

Der Höhepunkt der Omikronwelle scheint überschritten und die Infektionszahlen gehen seit ein paar Tagen entsprechend zurück. Vor diesem Hintergrund haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auf Lockerungen der Schutzmaßnahmen verständigt. Bis zum 20. März sollen somit alle weitreichenden Schutzmaßnahmen entfallen.

In einem ersten Schritt sind damit private Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen wieder ohne eine Teilnehmerbegrenzung möglich. Für bislang nicht geimpfte Personen bleiben die Reglungen bis 19. März bestehen. Sie können sich weiterhin nur mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Auch für den Einzelhandel gibt es Erleichterungen. Die bisher geltende 2G-Regelung entfällt. Damit ist der Zugang zum Einzelhandel wieder ohne weitere Kontrollen möglich. Um jedoch dem weiter hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen dort medizinische Masken getragen werden. Empfohlen wird aber weiterhin das Tragen von FFP2-Masken.

3G in Restaurants und Hotels ab dem 4. März

Ab dem 04. März werden dann in einem zweiten Schritt die Regelungen in der Gastronomie und Hotellerie gelockert. Bisher galt dort die 2G-Regelung. Sie wird dann durch 3G ersetzt. Dann haben neben Geimpften und Genesenen auch tagesaktuell Getestete wieder Zugang zu Hotels und Restaurants. Auch Klubs und Diskotheken können wieder öffnen. Für sie gilt dann die 2G-Plus-Regelung. Auch überregionale Großveranstaltungen können ab dem 4. März wieder mit Zuschauern stattfinden. Hierbei gelten die 2G bzw. 2G-Plus-Regelungen. In Innenräumen ist damit eine Auslastung von 60 Prozent möglich. Die maximale Zuschauerzahl liegt bei 6000. Bei Veranstaltungen im Freien ist eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, maximal jedoch 25.000 Zuschauer. Grundsätzlich sollen dort auch weiter medizinische Masken getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.

Ab dem 20. März sollen dann alle weitreichenden Schutzmaßnahmen entfallen, sofern dies die Situation in den Krankenhäusern zulässt. Damit entfällt dann auch die verpflichtende Homeoffice-Regelung. Arbeitgeber können aber auch weiterhin in Übereinstimmung mit den Arbeitnehmern Homeoffice anbieten.

Weiterhin ist vorsichtiges und umsichtiges Handels gefordert

Der Wegfall aller weitreichenden Schutzmaßnahmen ist aber keineswegs gleichzusetzen mit einem „Freedom Day“. Auch weiterhin gilt es, die Lage wachsam zu beobachten. Aus diesem Grund sollen Basisschutzmaßnahmen, wie das Tragen von medizinischen Masken in geschlossenen Räumen, allgemeine Hygienevorgaben und die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen, auch weiterhin gelten. Zu diesen zählt auch die Nachweisführung des Impf,- Genesenen-, oder Teststatus. Dies ist insbesondere für die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts an den Schulen, und Kindergärten und Kindertageseinrichtungen notwendig.