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Omikron: Neue Quarantäneregelung

Covid-19: Quarantäneregelung
(Foto:Pixabay)

Seit 15. Januar gilt in Bezug auf die Omikron-Variante eine neue Quarantäneregelung. Zuvor hatte sich Bundestag und Bundesrat auf Grundlage der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar auf eine entsprechende Änderung verständigt.

Nach der neuen Regelung endet die Quarantäne nach 10 Tagen. Betroffene können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach 7 Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“. Ähnliches gilt auch für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Nach sieben Tagen kann die Quarantäne dort durch einen obligatorischen negativen PCR-Test beendet werden. Zudem ist es möglich, dass Beschäftige von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ihren Dienst wiederaufnehmen, wenn diese 48 Stunden symptomfrei waren.

Generell gelten aufgrund der neuen Omikronvariante auch geänderte Vorgaben für Kontaktpersonen. Diese Ausnahmen gelten für folgende Personen:

  • Dreifach Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung)
  • Genesene innerhalb der ersten drei Monate nach der Erkrankung
  • Vollständig Geimpfte innerhalb der ersten drei Monate nach der zweiten Impfung
  • Genesene mit zusätzlicher Impfung
  • Mit J&J-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich 2 Mal geimpft sind
von der Quarantäne dauerhaft befreitvon der Quarantäne für drei Monate befreit
Dreifach geimpft („geboostert“)
Egal welcher Impfstoff, auch J&J
gilt künftig als eine Impfung
zwei Impfungen
Eine oder zwei Impfungen und danach eine InfektionInfektion
Eine Impfung, folgend eine Infektion und dann eine Impfung
Eine Infektion und darauf folgend eine oder zwei Impfungen