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Corona-Pandemie: Diese Maßnahmen gelten jetzt

Die Corona-Maßnahmen werden über Ostern verschärft.
Corona-Pandemie: Die Maßnahmen werden über Ostern verschärft.

Die Infektionszahlen stiegen zuletzt wieder rasant an. Bundesweit liegt die Sieben-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner mittlerweile wieder deutlich über 100 und die Zahl der schwererkrankten Menschen nimmt mit jedem Tag wieder zu. Auch wenn die Impfkampagne mit jedem Tag an Fahrt gewinnt, so bestimmt Corona auch weiterhin den Alltag. Gerade eine durch schnelle und ungebremste Ausbreitung der britischen Mutation B.1.1.7 könnte bereits im April zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommen. Aus diesem Grund haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geeinigt, die Corona-Maßnahmen noch einmal zu verschärfen.

Auf folgende Maßnahmen hat man sich im Kern verständigt
  • Zur Bekämpfung der Pandemie soll über die Osterfeiertage nicht nur das öffentliche, sondern auch das wirtschaftliche und private Leben so stark wie noch nie eingeschränkt werden. Gründonnerstag und Karsamstag werden dementsprechend einmalig als Ruhetage definiert. Nur am Karsamstag soll der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne geöffnet bleiben. Am Gründonnerstag wird auch dieser geschlossen. Bereits geöffnete Außengastronomie muss in dieser Zeit wieder schließen und es gilt zudem ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum.
  • Die Ostertage vom 1. bis zum 5. April stehen unter dem Prinzip „Wir bleiben zu Hause“. Private Zusammenkünfte sind während dieser Zeit nur zwischen Personen aus dem eigenen Hausstand und eines weiteren Hausstandes möglich. Maximal dürfen sich dabei fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
  • Über die Osterfeiertage soll es nach Möglichkeit auch keine Präsenzgottesdienste geben. Eine entsprechende Bitte wollen Bund und Länder an die Religionsgemeinschaften richten.
  • Für Urlaubsreisende im Ausland soll über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug eingeführt werden. Diese soll zur Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland werden. Grundsätzlich wird dabei gebeten, auf alle nicht notwendigen Reisen zu verzichten.
  • In den Landkreisen, in denen die Sieben-Tages-Indidenz über 100 liegt, sollen die Maßnahmen noch einmal verschärft werden. Dazu können die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verschärft werden.
  • Die Coronatests sollen ausgeweitet werden. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Kitabeschäftigte werden baldmöglichst zwei Testungen pro Woche angeboten. Auch die kostenlosen Schnellstes der Bürger sollen in diesem Zuge noch ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist sichergestellt, dass alle Länder durch bereits getätigte und noch laufende Beschaffungsmaßnahmen mit ausreichend Schnelltest versorgt werden können.