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Neue Corona-Maßnahmen: Was wurde beschlossen

2G-Regelung
Bund und Länder einigen sich auf strengere Corona-Maßnahmen (Foto: Pixabay)

Die Infektionszahlen steigen und gerade in Bayern stößt das Gesundheitssystem an die Belastungsgrenzen. Zuletzt wurden 871 Personen aufgrund einer Covid-19-Infektion auf bayerischen Intensivstationen behandelt. Diese Zahl dürfte in den kommenden Tagen weiter steigen. Aus diesem Grund haben sich Bund und Länder dahingehend verständigt, die Corona-Maßnahmen zu verschärfen.

Es sind besorgniserregende Zahlen, die das Robert-Koch-Institut seit Tagen vermeldet. Die Zahl der Neuinfektionen klettert auf immer neue Höchststände. So liegt die Sieben-Tages-Inzidenz derzeit bei 340,7. Vor diesem Hintergrund haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel neue zum Teil auch weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Pandemie einzudämmen. Im Kern geht es hierbei um Hospitalisierungsrichtwerte zur Einführung der 2G- und 2G-plus-Regelung sowie eine partielle Impfpflicht.

Die Regelungen im Detail
  • Impfpflicht für Pflegeberufe: Sie soll vom Bund erarbeitet werden und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Alten- und Pflegeheimen und mobilen Pflegediensten gelten.
  • Grenzwerte für 2G und 2G-plus: Ab einer Hospitalisierungsrate von 3 in einem Bundesland gilt künftig 2G. Dies erlaubt unter anderem den Zugang zu Veranstaltungen und Gaststätten nur noch für Geimpfte und Genesene. Klettert die Hospitalisierungsrate auf den Wert von 6, gilt 2G-plus. Dies bedeutet, dass Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen Schnelltest benötigen.
  • In der Bahn und im öffentlichen Personennahverkehr gilt künftig neben der Maskenpflicht die 3G-Regel. Der Zugang ist dann nur noch für Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete möglich. Auf Verlangen ist der Testnachweis vorzuzeigen.
  • Auch am Arbeitsplatz gilt künftig 3G, außer betriebliche Gründe machen dies unmöglich. Der hierfür rechtliche Rahmen wird vom Bund erarbeitet. Dabei soll gewährleistet werden, dass Arbeitgeber die Einhaltung kontrollieren und dokumentieren. Entsprechend soll es auch ein Auskunftsrecht gegenüber Arbeitnehmern geben.
  • In Alten- und Pflegeheimen gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine tägliche Testpflicht. Dies gilt auch in Wohnheimen von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Gruppen.
  • Impfkampagne: Haus- und Betriebsärzte sollen verstärkt Boosterimpfungen anbieten. Gleichzeitig sollen die Impfzentren reaktiviert werden.
  • Pflegekräfte sollen erneut einen Pflegebonus erhalten.
  • Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen sollen erneut Unterstützung erhalten. Die Überbrückungshilfe III Plus soll diesbezüglich bis 31. März 2022 verlängert werden.