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Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

Erleichterungen für Geimpfte
Bundestag und Bundesrat haben Erleichterungen für Geimpfte und Genesene beschlossen (Foto: Pixabay)

Menschen, die gegen Covid-19 geimpft sind oder von einer Corona-Infektion genesen sind, erhalten bestimmte Erleichterungen. So gelten beispielsweise für sie die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr.

Weil aufgrund wissenschaftlicher Belege von Geimpften und Genesenen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr aus, werden die Eingriffe in Grundrechte, die nicht mehr gerechtfertigt sind, zurückgekommen. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Was gilt für Geimpfte und Genesene

Für vollständig Geimpfte und Genesene entfallen die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Das heißt, bei privaten Zusammenkünften werden geimpfte und genesene Personen nicht mehr mitgezählt. Auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen entfallen für diese Gruppe.

Geimpfte und Genesene benötigen künftig keinen negativen Test mehr, um zum Friseur zu gehen, in Geschäften einzukaufen oder beispielsweise auch einen Zoo zu besuchen.

Auch beim Sport gibt es Erleichterungen, denn die bisherige Beschränkung, dass nur kontaktloser Sport zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes möglich ist, wird für diese Gruppe aufgehoben.

Auch die bisher geltenden Quarantäne-Pflichten gelten für Geimpfte und Genesene nicht mehr. Sie müssen sich also nicht mehr bei der Einreise nach Deutschland in häusliche Quarantäne begeben. Lediglich sollte man aus einem Virusvarianten-Gebiet einreisen, dann gilt die bisherige Regelung der Quarantäne.

Wichtig ist jedoch: AHA gilt nach wie vor. Geimpfte, genesene oder getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und sich an das Abstandsgebot halten.

Welche Nachweise gelten

Geimpfte müssen beispielsweise einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz vorlegen. Dabei müssen seit der letzten Einzelimpfung mindest 14 Tage vergangen sein und es dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Erkrankung auftreten.

Genesene benötigen für den Nachweis einen positiven PCR-Test der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.