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Der Lockdown wird erneut verlängert

Der Lockdown wird erneut verlängert.
Der Lockdown wird bis 15. Februar verlängert (Foto: Pixabay)

Immer noch sind die Infektionszahlen mit SARS-CoV-2 deutlich über der 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Dabei ist die Sorge vor der Ausbreitung von Mutationen deutlich gestiegen. Aus diesem Grund wird der aktuell geltende Lockdown bis zum 14. Februar verlängert und teilweise noch verschärft.

„Wir müssen die Infektionszahlen jetzt wieder dauerhaft unter eine 7-Tages-Indizenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner senken, damit wir ähnlich wie im Sommer des letzten Jahres auf niedrigem Infektionsniveau unsere Freiheit wieder zurückgewinnen können.“ In einem gemeinsamen Beschluss haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geeinigt, die bestehenden Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Gerade die immer häufiger auftretenden Mutationen des Virus machen Experten große Sorgen. So ist das Virus B1.1.7 aus Großbritannien deutlich infektiöser als die bislang bekannte Form. Das mutierte Virus ist bereits in Deutschland nachgewiesen worden. Durch eine schnelle und unkontrollierte Ausbreitung könnte sich die pandemische Gesamtlange verschärfen.

Bestehende Maßnahmen werden verschärft 

Aus diesem Grund haben sich die Vertreter von Bund und Länder geeinigt, erneut deutlich und entschieden gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vorzugehen. Neben der Impfung ist dabei die konsequente Reduzierung der Kontakte Weg zum Erfolg.

Durch verstärke Homeoffice-Regelung sollen die Kontakte weiter reduziert werden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen, wo immer dies möglich ist von zu Hause aus arbeiten. (Foto: Pixabay)
  • Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es in hohem Maße zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der weitere Personen kommen, möglichst klein und konstant gehalten werden.
  • Das Tragen von Masken hat sich in der Pandemie aus sehr wirksam erwiesen. Um nun das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen, ist es notwendig, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften einer medizinischen Maske zu tragen.
  • Gerade um die Kontakte im beruflichen Umfeld weiter zu reduzieren, müssen Arbeitgeber überall dort, wo dies möglich ist, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. 
  • Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bleiben bis 15. Februar geschlossen. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt. Für die Zeit nach dem 15. Februar soll die Familien- und Kultusministerkonferenz Möglichkeiten zur Öffnung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen erarbeiten.
  • Für Reisende aus Ländern, die als Verbreitungsgebiet problematischer Virusvarianten eingestuft werden. Greifen neben Auflagen für die Beförderer von Reisenden auch verschärfte Test- und Quarantänepflichten. Der Testpflicht bei der Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor der Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach der Einreise nachgekommen werden. Bei einer Einreise aus einem Mutationsgebiet ist der Test vor der Einreise obligatorisch. 
  • Die Gesundheitsämter bekommen mehr Personal, um künftig die Kontaktnachverfolgung flächendeckend bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu gewährleisten.