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Corona-Schutzmaßnahmen: Was aktuell gilt!

2G-Regelung
(Foto:Pixabay)

Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor sehr ernst. Zwar zeigen die getroffenen Maßnahmen erste Wirkung, doch gerade aufgrund der Krankenhauskapazitäten sind Einschränkungen weiterhin notwendig. Entsprechend hat der bayerische Landtag die Corona-Schutzmaßnahmen angepasst.

Die Maßnahmen bedeuten in vielen Bereichen eine Verschärfung. Gerade Großveranstaltungen sind unter den derzeitigen Bedingungen nicht möglich. So gilt beispielsweise für überregionale Sportveranstaltungen ein Besucherverbot. Lediglich die für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen Personen sowie Medienvertreter sind unter 2G plus erlaubt.

Ausweitung der 2G-Regelung auf den Einzelhandel

Auch im Bereich der Gastronomie wurde die Regelungen noch einmal angepasst. Hier gelten nun auch im Außenbereich die Zugangsbeschränkungen nach der 2G-Regel. Auf belebten öffentlichen Plätzen bleibt zudem der Konsum von Alkohol untersagt.

Wie auch in der Gastronomie gilt auch im Handel künftig 2G. Ausgenommen sind die Läden des täglichen Bedarfs. Dazu zählen unter anderem der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenmärkte und der Großhandel. 

An Silvester und Neujahr sind Ansammlungen auf öffentlichen Straßen verboten. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot.

Generell gilt für Ungeimpfte und Nichtgenesene, dass sie sich nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und maximal zwei Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen dürfen. Kinder unter 12 Jahren sowie Geimpfte und Genesene bleiben bei der Gesamtzahl außer Acht.