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Archiv – Berlin

Rede zum Corona-Bericht Gesundheit Kinder und Jugendliche

Rede zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen für freiwillig Versicherte

Rede zur AfD-Forderung nach einem Corona-Untersuchungungsausschuss

Großes Interesse am ME/CFS-Fachgespräch der Unionsfraktion im Bundestag

Fachgespräch ME/CFS

Berlin – Über 500 Interessierte, Betroffene und Angehörige folgten der Einladung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Mittwoch zum Fachgespräch „ME/CFS – die vernachlässigte Krankheit: Für mehr Forschung und eine bessere Versorgung“ in den virtuellen Raum. An einer Myalgischen Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) leiden in Deutschland etwa 300.000 Menschen, darunter 40.000 Kinder und Jugendliche. Dabei handelt es sich um eine schwere neuroimmunologische Erkrankung, die oft zu einem hohen Grad körperlicher Behinderung führt und mit einer Vielzahl an Symptomen einhergeht. Kennzeichnend ist die Post-Exertionale Malaise, also die Verstärkung aller Symptome nach körperlicher Belastung.

Ziel des Fachgesprächs: Betroffenen und ihren Angehörigen Gehör verschaffen, um die mit der Erkrankung verbundenen Herausforderungen sichtbarer zu machen, Informationen und Einblicke zu teilen, aber auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu vermitteln.

Der CSU-Gesundheitspolitiker Erich Irlstorfer eröffnete aufgrund einer COVID-19-Infektion die Veranstaltung aus dem digitalen Raum heraus. Ergänzt wurde diese Begrüßung durch ein digitales Grußwort des Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz. Tino Sorge, Gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, erklärte: „Die Betroffenen brauchen endlich Hilfe. Tausende Menschen warten auf bessere Beratungs- und Versorgungsangebote, damit sie dieser tückischen Erkrankung die Stirn bieten können. Die große Resonanz hat gezeigt: Der Handlungsbedarf ist enorm“.

Im Rahmen eines von Fraktionsvize Sepp Müller geführten Kurzinterviews sowie einer von der Abgeordneten Simone Borchardt moderierten Podiumsdiskussion wurden die medizinischen, sozialen und politischen Aspekte der Erkrankung thematisiert. Dabei kamen renommierte Expertinnen und Experten wie Prof. Dr. Carmen Scheibenbogen, Prof. Dr. Bernhard Schieffer sowie Dr. Judith Bellmann-Strobl zu Wort, die vor allem die Notwendigkeit einer verstärkten Forschung betonten, um eine bessere Diagnostik und Therapie für Betroffene zu ermöglichen. Die Patienten- und Angehörigenseite wurde von Dr. Claudia Ebel sowie Sebastian Musch seitens der Patientenorganisation Fatigatio e.V. und der Deutschen Gesellschaft für ME/CFS vertreten. Neben den Referentinnen und Referenten hatten auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit, ihre persönlichen Erfahrungen und Anliegen zu teilen. In mehreren Diskussionsrunden berichteten sie von den Schwierigkeiten im Alltag, der oft langwierigen Diagnosestellung und der fehlenden Anerkennung ihrer Erkrankungen in der Gesellschaft. Die Abgeordnete Borchardt fasste die Diskussion zusammen und betonte, dass „die Schicksale von betroffenen Kindern und Jugendlichen noch viel mehr in den Fokus gerückt werden müssen.“

Bundestagsdebatte zur Lage in der Kinder- und Jugendmedizin

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht fällt

Irlstorfer „Wir können auf niemanden verzichten“

Erich Irlstorfer

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums Ende des Jahres auslaufen. Ende 2021 hat der Deutschen Bundestag mehrheitlich die Impflicht für Pflegepersonal und andere Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen beschlossen. Dies wurde begründet mit der Pflicht zum notwendigen Schutz für gefährdete Gruppen wie ältere und vorerkrankte Menschen.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete und pflegepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion betont: „Ich hielt diese Regelung von Beginn an für falsch. Mir berichten seither in der Pflege und Medizin beschäftigte Personen, dass dieser Beschluss zu enormen Verwerfungen führt. Es handle sich nicht nur um bürokratische und organisatorische Hürden, sondern auch um erhebliche Konsequenzen für die Personalausstattung“.

Das Auslaufen der Teil-Impfpflicht wurde Ende Oktober von den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen in einem Brief an den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gefordert. Auch wenn der Schutz und die Versorgung der vulnerablen Gruppen im Vordergrund stehen müssen, befürchten nicht nur die Politik, sondern auch Betreiberinnen und Betreiber sowie die Beschäftigten in der Pflege, dass die Impfpflicht den Personalmangel im Gesundheitswesen noch verschärft. Hinzu kommt, dass die Impfquote bei Beschäftigten im Gesundheitswesen insgesamt bereits deutlich höher liegt als in der Gesamtbevölkerung.

Irlstorfer unterstreicht: „Die Beschäftigten sind sich ihrer Verantwortung ohnehin bewusst. Sie schützen nicht nur sich selbst und ihre Angehörigen, sondern all diejenigen, welche Tag für Tag auf die pflegerische Versorgung angewiesen sind. Ein Zwang ist vor diesem Hintergrund kein erforderliches und angemessenes Mittel. Mit Blick auf die Personalnot können wir auf niemanden verzichten“.

Bundeshaushalt 2023 steht

Irlstorfer bemängelt fehlendes Engagement im Gesundheits- und Pflegebereich

Erich Irlstorfer

Der Deutsche Bundestag hat jüngst den Bundeshaushalt für das Jahr 2023 beraten und mit der Mehrheit des Parlaments namentlich beschlossen. Der Bundeshaushalt 2023 sieht Gesamtausgaben in Höhe von 476,29 Milliarden Euro vor. Hinzukommen milliardenschwere Sondervermögen, die beispielsweise die Herausforderungen der Energiekrise sowie die Stärkung der Bundeswehr zukünftig finanzieren sollen. In den Haushaltsberatungen werden die sogenannten Einzelpläne der verschiedenen Politikressorts debattiert. So auch das Budget des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Der notwendigerweise durch die Corona-Ausnahmesituation stark angewachsene Haushalt des BMG (Einzelplan 15) schrumpft im kommenden Jahr von 64,5 Milliarden auf 24,5 Milliarden Euro; exklusive einiger Finanzzusagen für kommende Haushaltsjahre in Höhe von 1,1 Milliarden Euro.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete und selbst langjähriges Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, Erich Irlstorfer, kommentiert den beschlossenen Einzelplan für das BMG: „Es ist erfreulich, dass der Entwurf des Bundesgesundheitsministers nach den Verhandlungen im Haushaltsausschuss um mehr als 2,4 Milliarden Euro angestiegen ist. Hier handelt es sich um notwendige Nachjustierungen. Es ist genügend Geld im System, jedoch müssen wir unsere finanziellen Ressourcen bedarfsgerecht priorisieren.“

Irlstorfer, der pflegepolitische Sprecher seiner Fraktion ist, betonte in seiner Plenarrede am Donnerstag vier Bereiche: die Situation in der Pflege, die kritische Betrachtung der Leiharbeit, die Versorgung von Long-COVID-Betroffenen sowie Betroffene des Chronischen Fatigue Syndroms und die Bedeutung von Seltenen Erkrankungen. Aus der Sicht des Abgeordneten müsse die Haushaltspolitik Rahmenbedingungen schaffen, um große Reformen im Gesundheitsbereich anzustoßen. Gleichzeitig könne es jedoch nicht sein, dass auch kleinere Versorgungsbereiche außen vor gelassen werden.

Kompromiss beim Bürgergeld

Irlstorfer betont das Prinzip des Fördern und Fordern

Erich Irlstorfer
Kompromiss beim Bürgergeld: das Prinzip von Fördern und Fordern bleibt!

Nach langen Verhandlungen kam es zum Durchbruch. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am späten Mittwochabend auf das sogenannte „Bürgergeld“ geeinigt. Nachdem die Reformversuche der Ampel-Koalition, bestehend aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP an der CDU/CSU-geführten Mehrheit im Bundesrat aufgrund verschiedener Bedenken gescheitert sind, kann die Sozialreform nach einer Einigung nun auf den Weg gebracht werden.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete, Erich Irlstorfer, zuständig für die Landkreise Freising, Pfaffenhofen a.d. Ilm sowie Neuburg-Schrobenhausen, erklärt: „Ziel der Arbeitsmarktpolitik sollte es sein, Menschen rasch in Arbeit oder Ausbildung zu vermitteln. Unser Sozialstaat fußt aus meiner Sicht auf Rechten, aber eben auch auf Pflichten aller Beteiligten. Das Prinzip des Fördern und Fordern sorgt für gesellschaftliche Akzeptanz und Gerechtigkeit sozialrechtlicher Systeme. Aus diesen Gründen erachte ich die nun vereinbarte Reform als zielführend, um Menschen in sozialversicherungspflichte Beschäftigungsverhältnisse zu bringen“, macht Irlstorfer deutlich.

Zwar bleibt es beim neuen Namen „Bürgergeld“, doch gelang es der Union, auf einige zentrale Anliegen der Reform Einfluss zu nehmen. Zu der sogenannten Vertrauenszeit, in der keine Sanktionen verhängt werden sollen, wird es nicht kommen, stattdessen sollen nun von Anfang an Mitwirkungspflichten und Sanktionsmöglichkeiten bestehen. Darüber hinaus wird die Karenzzeit gekürzt. In dieser Zeit sollen das Vermögen und die Wohnverhältnisse der Bezieher nicht überprüft werden. Die Ampel wollte zwei Jahren; nach der Einigung beläuft diese Zeit sich nun auf 12 Monate. Auch das Schonvermögen wird gesenkt: für die erste Person auf 40.000 Euro, für jede weiter Person im Haushalt auf 15.000 Euro. Jedoch soll es für Eigentumswohnungen und Häuser eine Härtefallregelung geben.

Stellungnahme zum BC007-Sachstand und zur geplanten Long Covid- und ME/CFS-Studie

Wie angekündigt, möchte ich im Nachgang zu dem Gespräch mit PD Dr. Dr. Hohberger (Universitätsklinikum) und Dr. Müller (Berlin Cures) zu dem aktuellen Sachstand BC007 sowie der Studie Stellung beziehen und Sie über den Gesprächsinhalt aber auch die damit verbundenen Vorgehensweisen informieren.

Krieg in der Ukraine

Stellungnahme zur aktuellen Lage

Krieg in der Ukraine
Foto: unsplash

Seit zwei Monaten führt Russland einen brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Klar ist, dass das Regime Putins der Aggressor ist. Dieses Verhalten ist nicht zu rechtfertigen – schon gar nicht mit dem Narrativ einer „Verteidigung Russlands gegen die NATO“, welches sich für mich in den letzten Wochen als das offenbarte, was es ist: Russische Propaganda. 

Die Zeiten haben sich spätestens seit der Annexion der Krim 2014 geändert und Putins Geisteshaltung schon seit der Besetzung Georgiens 2008 offenbart. Die Geschichtsumschreibung Putins, welche er in einem Aufsatz im vergangenen Jahr veröffentlicht hat, zeigt, dass es ihm um die Schaffung eines neuen, großrussischen Imperiums geht. In diesem Zuge solle der historische Fehler Lenins, die Ukraine als eigenständiges Volk und Land anzuerkennen, korrigiert werden. Putin spricht von „kleinen Russen“, erkennt dem ukrainischen Volk die bis ins Mittelalter ragende Geschichte ab. Darüber hinaus weitet sich Putins Geschichtsrevision auf Länder der Europäischen Union, insbesondere den Staaten des Baltikums, aus. Für Putin hat der Nichtangriffsvertrag zwischen Russland und der Ukraine von 1994 keine Bedeutung.

CDU und CSU unterstützen den aktuellen Kurs

Deshalb steht die Bundesrepublik Deutschland an der Seite seiner Verbündeten und arbeitet eng mit ihren NATO-Partnern zusammen – für die Sicherheit Europas und die Interessen der westlichen Staatengemeinschaft. Die NATO ist jedoch ein reines Verteidigungsbündnis und wird dies auch bleiben. Gerade im Hinblick auf die Situation in der Ukraine, können wir uns glücklich schätzen, ein Mitglied in einem Bündnis kollektiver Sicherheit zu sein. Ebenso aufgrund der Tatsache, dass sich die Bundesrepublik Deutschland mit seiner Bundeswehr im Moment, völlig auf sich gestellt, nicht verteidigen könnte. Mehr denn je fordern wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion daher auch eine Ertüchtigung der eigenen Streitkräfte. Die aktuelle Bundesregierung beschreitet diesen Weg nun endlich mit voller Kraft; wenn auch mehr durch das Zeitgeschehen genötigt, als aus einem politischen Ideal heraus entschlossen. Wir unterstützen diesen Kurs und werden von der Oppositionsbank aus dazu drängen, dass es nicht bei halbherzigen Parolen bleibt und die Ampel-Koalition hält, was sie verspricht. Bis dahin sind wir auf den Beistand der NATO-Partner angewiesen. 

Fest steht jedoch auch, dass das ukrainische Volk in diesem Krieg – im wortwörtlichen Sinne – nicht nur um sein Überleben, sondern auch für europäische Werte und Freiheit kämpft. Deshalb begrüße ich den gemeinsamen Weg der Regierungskoalition sowie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Blick auf den am 28. April 2022 verabschiedeten Antrag „Frieden und Freiheit in Europa verteidigen – Umfassende Unterstützung für die Ukraine“. Die Lieferung von militärischen Gütern ist neben der humanitären und finanziellen Unterstützung der Ukraine und den umfassenden wirtschaftlichen und personenbezogenen Sanktionen gegen Russland hierbei ein zentraler Aspekt. Diesen Antrag auf eine breite Mehrheit in der demokratischen Mitte des Deutschen Bundestages zu stellen, ist ein starkes Signal der Verantwortung für die Ukraine und der Geschlossenheit gegen den russischen Angriffskrieg.

Die Eskalationsdominanz geht von Russland aus

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Auch ich bevorzuge eine diplomatische Lösung und mir fällt es nicht leicht, die Lieferung von schweren Waffen in Erwägung zu ziehen. Die vielseitigen Debatten seit Kriegsbeginn und die Verfolgung des aktuellen Kriegsgeschehens haben trotz meiner grundsätzlich zurückhaltenden Einstellung hinsichtlich Waffenlieferungen zu einem Umdenken meinerseits geführt. Die intensive Auseinandersetzung mit Experteneinschätzungen gehört definitiv auch dazu. 

Der fraktionsübergreifende Antrag entspricht nun mal den Entwicklungen der Realität. Russland zeigt offenbar kein Interesse an einer Verhandlungslösung mit Rahmenbedingungen, welche auch für die Ukraine als souveränen Staat akzeptabel sind. Die Unterstützung der Ukraine mit Waffen ist auch aus völkerrechtlicher Sicht nicht als Kriegseintritt zu werten und zur Selbstverteidigung völlig legitim. Ja, der russische Präsident könnte dies als einen Kriegseintritt Deutschlands oder weiterer Staaten werten, aber dann zeigt sich erneut, dass die Eskalationsdominanz ausschließlich bei Russland liegt. Nun klein beizugeben, den Weg des geringsten Widerstandes zu wählen und Russland nach Belieben die Geländegewinne absichern zu lassen, kann nicht die Lösung sein. 

Minimierung der wirtschaftlichen Abhängigkeit von Russland

Darüber hinaus sind auch die wirtschaftlichen Sanktionen bzw. die Minimierung unserer Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus Russland für uns als Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung. Ein abruptes Gas- und Ölembargo erachte ich jedoch als falsche Maßnahme, da sie unserem Land, der Wirtschaft und der Bevölkerung mehr Schaden zufügt, als dem Ansatz den Krieg zu beenden, nutzt. Ein kontrolliertes Herunterfahren der Abnahme von russischen Energieträgern ist jetzt besonders wichtig. Die Bundesregierung muss hierfür endlich einen konkreten Fahrplan zur Gewährleistung der Energiesicherheit vorlegen. 

Abschließend möchte ich nochmals festhalten, dass ich mir über die Tragweite der Debatten sehr wohl bewusst bin und das den Entscheidungen entsprechende Abwägungsprozesse vorangehen müssen. Ich bin davon überzeugt: Waffen können keinen dauerhaften Frieden sichern, sie können jedoch in dieser Ausnahmesituation dazu beitragen, auch den Aggressor an den Verhandlungstisch zurückzubringen. Den Frieden wieder herzustellen, muss das oberste Gebot der Stunde sein – auch durch die Lieferung von Waffen als ultima ratio.

Krieg ist zurück in Europa

Epochenbruch und Zeitenwende der Sicherheitspolitik

Krieg in Europa
Foto: pixabay

Der 24. Februar 2022 ist eine tiefe Zäsur der europäischen Geschichte. Die Welt wurde über Nacht eine andere. Dieser Angriffskrieg findet nicht einmal zwei Flugstunden von uns entfernt statt. Wir haben uns zu sehr an die friedfertige Ordnung nach Ende des Kalten Krieges gewöhnt. Doch die Zeiten haben sich spätestens seit der Annexion der Krim 2014 geändert und Putins Geisteshaltung schon seit der Besetzung Georgiens 2008 offenbart. Die Geschichtsumschreibung Putins, welche er in einem Aufsatz im vergangenen Jahr veröffentlicht hat, zeigt, dass es ihm um die Schaffung eines neuen, großrussischen Imperiums geht.

In diesem Zuge solle der historische Fehler Lenins, die Ukraine als eigenständiges Volk und Land anzuerkennen, korrigiert werden. Putin spricht von „kleinen Russen“, erkennt dem ukrainischen Volk die bis ins Mittelalter ragende Geschichte ab. Darüber hinaus weitet sich Putins Geschichtsrevision auf Länder der Europäischen Union, insbesondere den Staaten des Baltikums, aus. Für Putin hat der Nichtangriffsvertrag zwischen Russland und der Ukraine von 1994 keine Bedeutung.

Diesen Bruch des Völkerrechts, der Angriff auf die Souveränität eines Landes, kann die internationale Staatengemeinschaft niemals hinnehmen. Auch die Drohung mit Atomwaffen seitens der russischen Führung ist ein weiterer Schritt der Eskalation.

Der Krieg in der Ukraine ist ein Kampf für Freiheit und Demokratie

Der Westen steht so geschlossen zusammen, wie lange nicht. Dabei unterstützen wir, die Union, ausdrücklich ein gemeinsames Handeln als Europäische Union. Wir müssen für unsere Werte einstehen. Die Bundeswehr steht für Freiheit sowie Demokratie und wenn mit den Worten eines SPD-Verteidigungsministers, Deutschlands Freiheit am Hindukusch verteidigt wird, dann erst recht in Europa, in der unmittelbaren Nachbarschaft.

Es ist gut und richtig, dass unsere Bundeswehr mittels eines Sondervermögens in Höhe von 100 Milliarden Euro ein starker Nato-Partner werden soll. Zudem soll das 2%-Ziel der Nato, zu dem sich Deutschland verpflichtet und lange nicht eingehalten hat, erreicht werden. Die Union war immer bemüht, dieser Verpflichtung nachzukommen, doch war dies mit dem Koalitionspartner SPD bisher nicht möglich. Die Ampel-Parteien sind mit der harten Realität konfrontiert. Das muss auch Folgen für die übrige Arbeit der Koalition haben, dass nicht mehr jedes ideologische Projekt finanziert werden kann. Aber ein Sondervermögen ist eben kein Vermögen, es bedeutet zunächst einmal neue Schulden. Das Grundgesetz bietet für solche besonderen Notsituationen diese Möglichkeit, jedoch muss mit diesem Instrument sorgsam umgegangen werden.

In diesen Stunden und Tagen sind unsere Gedanken beim ukrainischen Volk. Sie verteidigen ihr Land und die Werte des Westens. Mit ihnen ihr Präsident Wolodymyr Selenskyj, der in diesen Stunden über sich hinauswächst, mit seiner Courage und Entschlossenheit die freie Welt inspiriert, was ich persönlich im Plenum des Deutschen Bundestages durch seine Videobotschaft erleben durfte.

Die Hilfsbereitschaft auch im Wahlkreis ist groß

Flüchtende Frauen mit Kindern, die zunehmend Opfer russischer Angriffe werden, finden in den Nachbarländern Schutz. Besonders Polen und das polnische Volk leisten Herausragendes. Auch Deutschland kommt seiner humanitären Verpflichtung nach. Dankbar sind wir, dass so viele in Deutschland lebenswichtige Hilfsgüter und auch finanzielle Mittel spenden, dies zeigt die große Solidarität aus der Mitte der Gesellschaft. Auch in unserer Heimatregion, Freising, Pfaffenhofen a. d. Ilm und Neuburg-Schrobenhausen, engagieren sich hunderte von Organisationen, Vereine und Einzelpersonen. Mein Dank gilt allen, die sich für die notleidenden Menschen in der Ukraine und anderen europäischen Ländern stark machen.

Zugleich gehen in allen Ländern Hunderttausende auf die Straßen. Diesen Solidaritätsbekundungen müssen auch Taten folgen. Insbesondere haben wir großen Respekt vor all den Menschen in Russland und Belarus, die trotz der aggressiven Restriktionen der dortigen Machthaber gegen diesen Krieg demonstrieren und aktiven Widerstand leisten. All das zeigt: Das ist Putins Angriffskrieg. Nicht der des russischen Volkes. Wer bewusst Kinderkrebskliniken, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Seniorenheime und andere zivile Einrichtungen bombardieren lässt, ist kein Krieger, sondern ein Terrorist.

Gesellschaftsjahr einführen — Zivil- und Wehrdienst weiterentwickeln

Gesellschaftsjahr
Ein Gesellschaftsjahr schafft neue Möglichkeiten. (Foto pixabay)

Aktuell wird angesichts unserer historischen Auseinandersetzung über die Sicherheitspolitik auch die Wiedereinführung der Wehrpflicht diskutiert. Seit einigen Jahren verfolge ich das Ziel eines Gesellschaftsjahres, einer Weiterentwicklung und Zusammenführung von Zivildienst und Wehrdienst, die zugleich neue Möglichkeiten schafft. 

Die zentrale Frage dabei lautet: Kann Freiwilligkeit in der heutigen gesellschaftlichen, aber auch rechtlichen Lage der Schlüssel zum Erfolg sein? Ich denke ja. Niemandem soll etwas genommen und jedem eine Chance gegeben werden, sich auszuprobieren, um für den weiteren Lebensweg sowie die berufliche Zukunft Erfahrungen zu sammeln. Aus meiner Sicht muss daher auch in die berufliche und branchenübergreifende Breite gedacht werden.

Gesellschaftsjahr für Studium oder Ausbildung anrechnen

Die Attraktivität zur Bereitschaft könnte maßgeblich gesteigert werden, würde das absolvierte Gesellschaftsjahr für ein anschließendes Studium oder eine Ausbildung angerechnet, respektive die Wartesemester ausgeglichen werden. So wäre der vermeintliche Kritikpunkt, dass den Leistenden ein Jahr „genommen“ würde, grundsätzlich unzutreffend. Mir persönlich ist es ein wichtiges Anliegen in der Neustrukturierung eines Gesellschaftsjahres auch die europäische Dimension einzubeziehen. So wäre es sinnvoll, nach einer inländischen Tätigkeit von ungefähr acht Monaten – oder zwei mal vier Monaten -, auch die Möglichkeit zu bieten, innerhalb der Europäischen Union zu reisen und zu arbeiten. Gerade das Interrail-Ticket bietet hier gute Ansatzpunkte. Wünschenswert wäre es zum Beispiel dieses Mobilitätsticket mit einer Arbeitserlaubnis zu verbinden und auf diesem Wege jungen Menschen die Bedeutung der europäischen Idee nahezubringen.

Gelten soll dieses bundesweit einheitliche Gesellschaftsjahr für Schulabgänger bis zum 23. Lebensjahr. Ein etwaiger Aufschub durch Studium oder Ausbildung sollte möglich sein, um die Akzeptanz zu steigern und einen weiteren Teilnehmerkreis zu generieren.

Viele dieser Vorstellungen über die Gestaltung eines solchen Gesellschaftsjahres entspringen einem Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern aller Landesschülerräte Deutschlands. Zudem habe ich bereits in der vergangenen Legislaturperiode die Konzeption intensiv mit der damaligen Verteidigungsministerin, Annegret Kramp-Karrenbauer, sowie mit Staatssekretär Peter Tauber und dem damaligen CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak besprochen. In jüngster Zeit haben sich auch die Wehrbeauftragte, Eva Högl, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Bundeswehr positiv gegenüber der Einführung einer solchen Maßnahme gezeigt – auch um die Bundeswehr wieder in der Mitte der Gesellschaft zu integrieren.

Ich würde mich freuen, würden wir über diese Ideen in einen offenen, breiten Diskurs kommen. Schreiben Sie mir gerne Ihre Ideen und Meinungen.

Lockerungen beschlossen: Mit Zuversicht in die Zukunft

Corona-Pandemie: Lockerungen beschlossen!
Bei der gemeinsamen Konferenz zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer hat man sich auf Lockerungen verständigt.

Der Höhepunkt der Omikronwelle scheint überschritten und die Infektionszahlen gehen seit ein paar Tagen entsprechend zurück. Vor diesem Hintergrund haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auf Lockerungen der Schutzmaßnahmen verständigt. Bis zum 20. März sollen somit alle weitreichenden Schutzmaßnahmen entfallen.

In einem ersten Schritt sind damit private Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen wieder ohne eine Teilnehmerbegrenzung möglich. Für bislang nicht geimpfte Personen bleiben die Reglungen bis 19. März bestehen. Sie können sich weiterhin nur mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Auch für den Einzelhandel gibt es Erleichterungen. Die bisher geltende 2G-Regelung entfällt. Damit ist der Zugang zum Einzelhandel wieder ohne weitere Kontrollen möglich. Um jedoch dem weiter hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen dort medizinische Masken getragen werden. Empfohlen wird aber weiterhin das Tragen von FFP2-Masken.

3G in Restaurants und Hotels ab dem 4. März

Ab dem 04. März werden dann in einem zweiten Schritt die Regelungen in der Gastronomie und Hotellerie gelockert. Bisher galt dort die 2G-Regelung. Sie wird dann durch 3G ersetzt. Dann haben neben Geimpften und Genesenen auch tagesaktuell Getestete wieder Zugang zu Hotels und Restaurants. Auch Klubs und Diskotheken können wieder öffnen. Für sie gilt dann die 2G-Plus-Regelung. Auch überregionale Großveranstaltungen können ab dem 4. März wieder mit Zuschauern stattfinden. Hierbei gelten die 2G bzw. 2G-Plus-Regelungen. In Innenräumen ist damit eine Auslastung von 60 Prozent möglich. Die maximale Zuschauerzahl liegt bei 6000. Bei Veranstaltungen im Freien ist eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, maximal jedoch 25.000 Zuschauer. Grundsätzlich sollen dort auch weiter medizinische Masken getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.

Ab dem 20. März sollen dann alle weitreichenden Schutzmaßnahmen entfallen, sofern dies die Situation in den Krankenhäusern zulässt. Damit entfällt dann auch die verpflichtende Homeoffice-Regelung. Arbeitgeber können aber auch weiterhin in Übereinstimmung mit den Arbeitnehmern Homeoffice anbieten.

Weiterhin ist vorsichtiges und umsichtiges Handels gefordert

Der Wegfall aller weitreichenden Schutzmaßnahmen ist aber keineswegs gleichzusetzen mit einem „Freedom Day“. Auch weiterhin gilt es, die Lage wachsam zu beobachten. Aus diesem Grund sollen Basisschutzmaßnahmen, wie das Tragen von medizinischen Masken in geschlossenen Räumen, allgemeine Hygienevorgaben und die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen, auch weiterhin gelten. Zu diesen zählt auch die Nachweisführung des Impf,- Genesenen-, oder Teststatus. Dies ist insbesondere für die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts an den Schulen, und Kindergärten und Kindertageseinrichtungen notwendig.

ME/CFS: Forschungsförderung ermöglichen

Forschung: ME/CFS
Foto: Pixabay

Mehr als 300.000 Menschen leiden deutschlandweit an Myalgische Enzephalomyelitis (ME/CFS). Eine erdrückende Zahl. Diese neuroimmunologische Erkrankung führt häufig zu einem hohen Grad an körperlicher Behinderung und beginnt meist nach einer Infektionskrankheit. Auch im Rahmen der aktuellen Pandemie zeigt sich, dass eine Subgruppe der Long-Covid-Betroffenen ME/CFS entwickelt. Etwa 10 bis 20 Prozent der Coronapatienten erkranken zusätzlich an ME/CFS. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Gesamtzahl der Betroffenen immens steigen wird.

Bereits im Sommer hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Förderung des Forschungsprojekts reCOVer beschlossen. Die Förderung für dieses Projekt umfasst jedoch nur Menschen, die an Long-Covid erkrankt sind, obwohl der Ansatz auch für die ME/CFS-Patientengruppe vielversprechend ist. Daher sollte sich die Bundesregierung mit dieser Thematik befassen und eine kurzfristige Förderung erwägen.

Stellungnahme zur Diskussion um die Impfpflicht

Impfen gegen Covid 19
Foto: Pixabay

Wer so wie ich monatelang den Menschen erzählt hat, dass es mit der Union keine Impfpflicht geben wird, darf nicht von heute auf morgen seine Meinung ändern und das mache ich auch nicht. Aus gutem Grund und aus Überzeugung habe ich diese Meinung ebenfalls im Wahlkampf vertreten. 

Es muss einen geordneten parlamentarischen Prozess geben, im Rahmen dessen eine allgemeine Impfpflicht unterschiedlichster Ausführung (alle über 18 Jahre, nur Risikogruppen, etc.) neu verhandelt und bewertet wird. Nach einem solchen Prozess werde ich abwägen, ob ich dafür oder dagegen bin und eine entsprechende Entscheidung treffen. Ein „Überstülpen“ einer allgemeinen Impfpflicht ohne weitere Beteiligungsverfahren, Anhörungen, Debatten in den zuständigen Ausschüssen (Gesundheit, Recht, etc.), im Plenum des Deutschen Bundestages und daraufhin im Bundesrat wäre für mich undenkbar. 

Die Menschen müssen mitgenommen werden

Einige Dinge möchte ich zusätzlich klarstellen. Eine allgemeine Impfpflicht hat für die aktuelle Infektionswelle nur marginale Auswirkungen, da der vollständige Impfschutz erst nach einigen Wochen besteht. Fest steht: Sollte es zu einer allgemeinen Impfpflicht kommen, müssen die Menschen mitgenommen werden. Sowohl Ausnahmen für behinderte Menschen, Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können oder einen nachgewiesenen Impfschaden haben, als auch Regelungen mit Blick auf Kinder und Jugendliche müssen sich in einem solchen Gesetz wiederfinden. In einem weiteren Schritt gilt es sicherzustellen, dass genügend Impfstoff frei wählbar sowie flächendeckend zur Verfügung steht und die dazugehörige Infrastruktur belastbar ist. 

Außerdem muss mit einer allgemeinen Impfpflicht einhergehen, dass die kostenfreien Bürgertests, ortsnah und zeitlich unbegrenzt möglich sind. Eine allgemeine Impfpflicht kann das Gesundheitswesen zwar sicherlich vor extremer Überlastung schützen, da tödliche oder schwere Covid-19-Verläufe unwahrscheinlicher werden. Eine vollkommene Sicherheit in Form eines Freibriefs gibt es jedoch nicht. Auch das gilt es klar zu formulieren und kommunizieren. An oberster Stelle muss der Mensch stehen – dann kommen so wichtige Gesichtspunkte, wie die Rechtssicherheit. Wissenschaft und Medizin müssen den politischen Entscheidern daher auch zukünftig bei allen mit einer allgemeinen Impfpflicht einhergehenden Fragen fachlich beratend zur Seite stehen, die Sachlage perspektivisch bewerten und erklären. Persönlich kann ich mir aktuell keine allgemeine Impfpflicht vorstellen.   

Der politischen Prozessen rund um die allgemeine Impfpflicht

Lange habe ich den Ausführungen der Bundesregierung in Sachen „allgemeine Impfpflicht“ zugehört und mir deren Argumente erklären lassen, doch nun halte ich es für angemessen, dass ich als langjähriges Mitglied des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag meine Position dazu beziehe.

Wer regieren will, muss führen, wer führen will, muss seine Ziele begründen, Verantwortung übernehmen, Gesetzesvorschläge erarbeiten und dem Parlament unterbreiten. Diese können der Opposition für richtig oder ausbaufähig vorkommen. Trifft letzteres zu, ist es die Aufgabe der Opposition die angedachten Regelungen zu kritisieren, weitere Sichtweisen und Vorschläge einzubringen sowie zu debattieren. Deshalb gibt es ein parlamentarisches Verfahren mit Rede und Gegenrede.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich im systematischen Gesetzgebungsprozess einig, wie die Positionen sowie Aufgaben verteilt sind und ist aktuell dabei, ihre Position konkret festzuzurren. Dabei herrscht große Einigkeit über die inhaltliche Vorgehensweise.

Gruppenanträge als politische Ablenkungsmanöver

Wir als Union erachten die nun angestrebte Lösung über Gruppenanträge als politisch unsauber und als ein plumpes Ablenkungsmanöver unter dem Deckmantel eines angeblich neuen Politikstils, um die fehlende Regierungsmehrheit zu kaschieren. Tatsache ist nämlich, dass große Teile der regierenden Ampel-Koalition einer allgemeinen Impfpflicht kritisch gegenüberstehen und somit keine parlamentarische Mehrheit bei diesem Thema besteht. Dass dieses politische Ablenkungsmanöver, mit Gruppenanträgen zu agieren, die eigene sachliche Zerrissenheit vertuschen soll, ist gleichzeitig ein netter und vergifteter Versuch die Opposition in die Pflicht zu nehmen. Hierbei mit Formulierungen wie „ethisch notwendig“ oder „überfraktionelles Handeln bei Gewissensentscheidungen“ zu argumentieren, finde ich unanständig und dreist.

Das wird besonders mit Blick auf das Thema § 219a StGB deutlich. Hier können die Regierungsfraktionen eine stabile Mehrheit auf die Piste bringen und benötigen daher die Lösung über Gruppenanträge nicht. In diesem Fall empfindet man es nicht als eine „ethische Gewissensentscheidung“, wenn es um eine Aufhebung des Werbeverbots zur Tötung ungeborenen Lebens geht. Diese Haltung ist mir zutiefst unverständlich und entlarvt die handelnden Personen. Es gilt der Grundsatz für jede Regierung: „Diskussion ersetzt Führung nicht!“. Wer eine Impfpflicht will, muss liefern und darf nicht nur labern.

Corona: Die bestehenden Maßnahmen werden beibehalten

Corona: Die bestehenden Maßnahmen werden beibehalten
Foto: Pixabay

Bei der gemeinsamen Videokonferenz haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer verständigt, die aktuellen Schutzmaßnahmen gegen Corona beizubehalten. Gleichzeitig sollen aber auch Öffnungsperspektiven erarbeitet werden.

Die Omikron-Welle hat nun auch Deutschland erreicht. Täglich infizieren laut RKI sich mehr als 100.000 Menschen mit der neuen Variante. Den Grund für das rasche Ausbreiten des Virus sieht der Expertenrat der Bundesregierung dass der Immunschutz für die neue Variante verringert ist. Der deutliche Anstieg der Infektionszahlen wird sich daher in den kommenden Tagen weiter fortsetzen. Insgesamt wird, wie schon in der vorangegangenen Welle, die Belastung der Krankenhäuser sein. Aktuell steigen die Zahlen bei den Neuaufnahmen wieder an. Aus diesem Grund haben sich alle Beteiligten geeinigt, die bestehenden Maßnahmen weiter zu verlängern.

Priorisierung bei den PCR-Tests

Gerade bei den PCR-Tests kam es in den letzten Tagen bereits in Teilen zu einer Überlastung der Labore. Wegen dieser Engpässe wird es künftig eine Priorisierung bei den PCR-Tests geben. Bei vulnerablen Gruppen, Beschäftigen im Gesundheitssystem, der Pflege oder Eingliederungshilfen und Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs bestehen, werden weiterhin PCR-Test eingesetzt, um eine Infektion abzuklären. Im Fall einer Quarantäne gilt daher, dass die Isolation mittels eines zertifizierten Anti-Gen-Schnelltests nach sieben Tagen beendet werden kann. Bislang war hierfür ein PCR-Test nötig. An den Regelungen für die Quarantäne ändert sich nichts.

Ähnlich wie bei den Laboren ist auch die Situation in den Gesundheitsämtern. Aufgrund der Vielzahl von Neuinfektionen muss es im Bereich der Kontaktnachverfolgung zu einer Priorisierung kommen. Die Gesundheitsminister sollen hierfür zeitnah gemeinsam mit dem RKI neue Regelungen erarbeiten.

Corona hat die Wirtschaft hart getroffen. Zwar ist der Arbeitsmarkt derzeit stabil und die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hoch, doch die Situation ist weiter angespannt. Aus diesem Grund sollen Betriebe und Beschäftigte weiter durch Wirtschaftshilfen und der Sonderregelung beim Kurzarbeitergeld unterstützt werden. Bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar soll ein entsprechender Vorschlag auf dem Tisch liegen.

Omikron: Neue Quarantäneregelung

Covid-19: Quarantäneregelung
(Foto:Pixabay)

Seit 15. Januar gilt in Bezug auf die Omikron-Variante eine neue Quarantäneregelung. Zuvor hatte sich Bundestag und Bundesrat auf Grundlage der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar auf eine entsprechende Änderung verständigt.

Nach der neuen Regelung endet die Quarantäne nach 10 Tagen. Betroffene können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach 7 Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“. Ähnliches gilt auch für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Nach sieben Tagen kann die Quarantäne dort durch einen obligatorischen negativen PCR-Test beendet werden. Zudem ist es möglich, dass Beschäftige von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ihren Dienst wiederaufnehmen, wenn diese 48 Stunden symptomfrei waren.

Generell gelten aufgrund der neuen Omikronvariante auch geänderte Vorgaben für Kontaktpersonen. Diese Ausnahmen gelten für folgende Personen:

  • Dreifach Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung)
  • Genesene innerhalb der ersten drei Monate nach der Erkrankung
  • Vollständig Geimpfte innerhalb der ersten drei Monate nach der zweiten Impfung
  • Genesene mit zusätzlicher Impfung
  • Mit J&J-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich 2 Mal geimpft sind
von der Quarantäne dauerhaft befreitvon der Quarantäne für drei Monate befreit
Dreifach geimpft („geboostert“)
Egal welcher Impfstoff, auch J&J
gilt künftig als eine Impfung
zwei Impfungen
Eine oder zwei Impfungen und danach eine InfektionInfektion
Eine Impfung, folgend eine Infektion und dann eine Impfung
Eine Infektion und darauf folgend eine oder zwei Impfungen

Corona-Schutzmaßnahmen: Was aktuell gilt!

2G-Regelung
(Foto:Pixabay)

Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor sehr ernst. Zwar zeigen die getroffenen Maßnahmen erste Wirkung, doch gerade aufgrund der Krankenhauskapazitäten sind Einschränkungen weiterhin notwendig. Entsprechend hat der bayerische Landtag die Corona-Schutzmaßnahmen angepasst.

Die Maßnahmen bedeuten in vielen Bereichen eine Verschärfung. Gerade Großveranstaltungen sind unter den derzeitigen Bedingungen nicht möglich. So gilt beispielsweise für überregionale Sportveranstaltungen ein Besucherverbot. Lediglich die für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen Personen sowie Medienvertreter sind unter 2G plus erlaubt.

Ausweitung der 2G-Regelung auf den Einzelhandel

Auch im Bereich der Gastronomie wurde die Regelungen noch einmal angepasst. Hier gelten nun auch im Außenbereich die Zugangsbeschränkungen nach der 2G-Regel. Auf belebten öffentlichen Plätzen bleibt zudem der Konsum von Alkohol untersagt.

Wie auch in der Gastronomie gilt auch im Handel künftig 2G. Ausgenommen sind die Läden des täglichen Bedarfs. Dazu zählen unter anderem der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenmärkte und der Großhandel. 

An Silvester und Neujahr sind Ansammlungen auf öffentlichen Straßen verboten. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot.

Generell gilt für Ungeimpfte und Nichtgenesene, dass sie sich nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und maximal zwei Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen dürfen. Kinder unter 12 Jahren sowie Geimpfte und Genesene bleiben bei der Gesamtzahl außer Acht.

Neue Corona-Maßnahmen: Was wurde beschlossen

2G-Regelung
Bund und Länder einigen sich auf strengere Corona-Maßnahmen (Foto: Pixabay)

Die Infektionszahlen steigen und gerade in Bayern stößt das Gesundheitssystem an die Belastungsgrenzen. Zuletzt wurden 871 Personen aufgrund einer Covid-19-Infektion auf bayerischen Intensivstationen behandelt. Diese Zahl dürfte in den kommenden Tagen weiter steigen. Aus diesem Grund haben sich Bund und Länder dahingehend verständigt, die Corona-Maßnahmen zu verschärfen.

Es sind besorgniserregende Zahlen, die das Robert-Koch-Institut seit Tagen vermeldet. Die Zahl der Neuinfektionen klettert auf immer neue Höchststände. So liegt die Sieben-Tages-Inzidenz derzeit bei 340,7. Vor diesem Hintergrund haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel neue zum Teil auch weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Pandemie einzudämmen. Im Kern geht es hierbei um Hospitalisierungsrichtwerte zur Einführung der 2G- und 2G-plus-Regelung sowie eine partielle Impfpflicht.

Die Regelungen im Detail
  • Impfpflicht für Pflegeberufe: Sie soll vom Bund erarbeitet werden und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Alten- und Pflegeheimen und mobilen Pflegediensten gelten.
  • Grenzwerte für 2G und 2G-plus: Ab einer Hospitalisierungsrate von 3 in einem Bundesland gilt künftig 2G. Dies erlaubt unter anderem den Zugang zu Veranstaltungen und Gaststätten nur noch für Geimpfte und Genesene. Klettert die Hospitalisierungsrate auf den Wert von 6, gilt 2G-plus. Dies bedeutet, dass Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen Schnelltest benötigen.
  • In der Bahn und im öffentlichen Personennahverkehr gilt künftig neben der Maskenpflicht die 3G-Regel. Der Zugang ist dann nur noch für Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete möglich. Auf Verlangen ist der Testnachweis vorzuzeigen.
  • Auch am Arbeitsplatz gilt künftig 3G, außer betriebliche Gründe machen dies unmöglich. Der hierfür rechtliche Rahmen wird vom Bund erarbeitet. Dabei soll gewährleistet werden, dass Arbeitgeber die Einhaltung kontrollieren und dokumentieren. Entsprechend soll es auch ein Auskunftsrecht gegenüber Arbeitnehmern geben.
  • In Alten- und Pflegeheimen gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine tägliche Testpflicht. Dies gilt auch in Wohnheimen von Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Gruppen.
  • Impfkampagne: Haus- und Betriebsärzte sollen verstärkt Boosterimpfungen anbieten. Gleichzeitig sollen die Impfzentren reaktiviert werden.
  • Pflegekräfte sollen erneut einen Pflegebonus erhalten.
  • Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen sollen erneut Unterstützung erhalten. Die Überbrückungshilfe III Plus soll diesbezüglich bis 31. März 2022 verlängert werden.

Die Situation in Afghanistan ist erschütternd

Afghanistan
Mit dem Abschluss der Evakuierungsflüge endet der Afgahistaneinsatz der Bundeswehr (Foto:Pixabay)

 Die aktuelle Situation in Afghanistan ist erschütternd, das Ausmaß der dramatischen Situation erschreckend. Für kaum ein anderes Land hat Deutschland in den vergangenen zwei Jahrzehnten so große Verantwortung übernommen – militärisch, diplomatisch und entwicklungspolitisch. Mit dem Beginn von Gesprächen zwischen der afghanischen Regierung und den Taliban wuchs die Hoffnung, dass der Weg zu einem Frieden zwar lang, aber gangbar sein würde. Als am 14. April 2021 in der gemeinsamen Entscheidung der NATO beschlossen wurde, den militärischen Einsatz in Afghanistan zu beenden, waren wir davon überzeugt, dass die afghanische Nationalarmee dem Druck der Taliban standhalten könnte. Niemand in der internationalen Gemeinschaft hat damit gerechnet, dass Kabul kampflos fallen würde. Heute wissen wir: Unsere Lageeinschätzung war falsch, unsere Annahmen über die Fähigkeit und die Bereitschaft zum afghanischen Widerstand zu optimistisch. 

Über 5200 Menschen evakuiert

Die Bundeswehr hat in der Nacht vom 16. auf den 17. August den Evakuierungseinsatz begonnen. Bis zum aktuellen Zeitpunkt konnten mehr als 5.200 Menschen evakuiert werden, darunter 529 Staatsbürgerinnen und -bürger sowie über 4.300 Afghaninnen und Afghanen. Andere Staaten verzeichnen ähnliche Zahlen. Deutschland konnte als einer der ersten Nationen seine Kräfte nach Kabul verlegen und so schnellstmöglich eine stabile Luftbrücke zwischen Kabul und Taschkent in Usbekistan einrichten. 

Als Abgeordneter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion plädiere ich dafür, dass Deutschland sich auch in den kommenden Wochen einsetzt, so viele gefährdete Personen wie möglich in Sicherheit zu bringen. Mit dem Ende des militärischen Evakuierungseinsatzes darf unser Engagement nicht enden. So müssen schnelle und unbürokratische Wege gefunden werden, um Menschen in Afghanistan ein potenzielles Visumverfahren in Aussicht zu stellen. Auf der einen Seite müssen die Verhandlungen mit den Taliban direkt erfolgen, auf der anderen Seite müssen auch die Visa- und Konsularstellen sowie das Krisenreaktionsteam in den Nachbarländern Afghanistans verstärkt werden. 

Diplomatische Bemühungen verstärken

Die Bundesregierung prüft unter Hochdruck, unter welchen Umständen die Einsätze weitergeführt werden können – hier gilt es jedoch unter allen Umständen die aktuelle Sicherheitslage zu beachten. Die Attentate untermauern die Forderung nach einem vorsichtigen und strategischen Vorgehen. Auch direkte Verhandlungen mit den Taliban müssen erfolgen, um beispielsweise eine fortführende zivile Evakuierungsmission zu ermöglichen und in Kooperation mit den Nachbarländern Afghanistans weitere Menschen retten zu können. Deutschland hat bereits 100 Millionen Euro humanitäre Soforthilfe für Geflüchtete in und aus Afghanistan zur Verfügung gestellt – weitere 500 Millionen Euro sind eingeplant. Internationale Hilfsorganisationen müssen dringend gestärkt werden, um schwere humanitäre Katastrophen in der Region zu vermeiden. 

Eine weitere politische Aufarbeitung des Einsatzes in Afghanistan und der Geschehnisse der letzten Wochen wird erfolgen. Dafür muss im Parlament eine breite sachliche Debatte, auch über die Rolle der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union in der Weltpolitik, geführt werden. All diese Themen treiben mich persönlich, meine Kolleginnen und Kollegen sowie viele in unserem Land um; eine ehrliche und wegweisende Debatte scheint für mich daher in naher Zukunft als unvermeidbar und absolut notwendig. 

Das letzte Wort über unser langes Engagement in Afghanistan wird erst in der Zukunft gesprochen, wenn alle langfristigen Auswirkungen sichtbar sind. Schon heute spreche ich den Soldatinnen und Soldaten meinen Respekt und Dank aus, die mit dieser schwierigen und gefährlichen Aufgabe der Evakuierung aus Kabul betraut sind, und ebenso allen Soldatinnen und Soldaten, Ortskräften und zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Organisationen, die am Einsatz in Afghanistan beteiligt waren. Denn bei aller Diskussion um die Mission im Allgemeinen, dürfen wir nicht außer Acht lassen, welches Risiko diese Männer und Frauen für Sicherheit, Frieden, Humanität und Entwicklung täglich eingehen. Selbstverständlich sind meine Gedanken auch bei den Familien, die einen oder gar mehrere Angehörige bei den Anschlägen verloren haben. Diesen sinnlosen Akt der Gewalt verurteile ich. 

Erich Irlstorfer, MdB 

Knapp 5000 Euro an Förderung für die Bibliothek in Nandlstadt


Pfarrer Stephan Raucher, Rainer Klier (2. Bürgermeister von Nandlstadt), Erich Irlstorfer, MdB, Kristina Erlbeck (ehrenamtliche Mitarbeiterin im Büchereiteam), Michael Schranner (3. Bürgermeister), Christina Dasch (ehrenamtliche Mitarbeiterin im Büchereiteam), Bürgermeister Gerhard Betz (Foto: Regler)

„Lesen ist enorm wichtig für das Sprachverständnis“, so Erich Irlstorfer,MdB. Er freute sich besonders , dass die Nandlstädter Bibliothek mit knapp 5000 Euro aus Bundesmitteln gefördert wird. Wie wichtig dabei die Bücherei für den Markt selbst aber auch für die gesamte Region ist, verdeutlichen ein paar Zahlen. Im vergangenen Jahr wurden rund 15.000 Medien und Bücher (Bestand: ca. 5.300 Medien) ausgeliehen und dabei von den 14 Ehrenamtlichen über 1600 Stunden geleistet. Damit ist die Förderung auf ein Dank für diesen über die Jahre hinweg engagierten Einsatz, betonte Pfarrer Stephan Rauscher.

Gut angelegt ist das Geld in Nandlstadt alle mal, denn mit diesem Betrag soll die „Onliehe“ – ein System, dass es Menschen erlaubt, elektronische Medien ganz bequem von zu Hause aus auszuleihen oder zu verlängern – aufgebaut werden. Nandlstadts Bürgermeister Gerhard Betz freute sich über die Zuwendung und sprach ebenso wie die beiden Stellvertreter Rainer Klier und Michael Schranner von einer Aufwertung der Bibliothek.

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

Erleichterungen für Geimpfte
Bundestag und Bundesrat haben Erleichterungen für Geimpfte und Genesene beschlossen (Foto: Pixabay)

Menschen, die gegen Covid-19 geimpft sind oder von einer Corona-Infektion genesen sind, erhalten bestimmte Erleichterungen. So gelten beispielsweise für sie die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr.

Weil aufgrund wissenschaftlicher Belege von Geimpften und Genesenen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr aus, werden die Eingriffe in Grundrechte, die nicht mehr gerechtfertigt sind, zurückgekommen. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Was gilt für Geimpfte und Genesene

Für vollständig Geimpfte und Genesene entfallen die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Das heißt, bei privaten Zusammenkünften werden geimpfte und genesene Personen nicht mehr mitgezählt. Auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen entfallen für diese Gruppe.

Geimpfte und Genesene benötigen künftig keinen negativen Test mehr, um zum Friseur zu gehen, in Geschäften einzukaufen oder beispielsweise auch einen Zoo zu besuchen.

Auch beim Sport gibt es Erleichterungen, denn die bisherige Beschränkung, dass nur kontaktloser Sport zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes möglich ist, wird für diese Gruppe aufgehoben.

Auch die bisher geltenden Quarantäne-Pflichten gelten für Geimpfte und Genesene nicht mehr. Sie müssen sich also nicht mehr bei der Einreise nach Deutschland in häusliche Quarantäne begeben. Lediglich sollte man aus einem Virusvarianten-Gebiet einreisen, dann gilt die bisherige Regelung der Quarantäne.

Wichtig ist jedoch: AHA gilt nach wie vor. Geimpfte, genesene oder getestete Personen müssen weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung tragen und sich an das Abstandsgebot halten.

Welche Nachweise gelten

Geimpfte müssen beispielsweise einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz vorlegen. Dabei müssen seit der letzten Einzelimpfung mindest 14 Tage vergangen sein und es dürfen keine Symptome einer möglichen Covid-19-Erkrankung auftreten.

Genesene benötigen für den Nachweis einen positiven PCR-Test der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

Bundestag beschließt Notbremse

Covid-19
Der Deutsche Bundestag hat einheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag das neue bundeseinheitliche Infektionsschutzgesetz beschlossen. Es sieht unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Schließungen von Schulen und strengere Bestimmungen für Geschäfte vor.

Mit dem neuen Gesetz gelten nach der Zustimmung des Bundesrates strengere und einheitliche Regeln für das gesamte Bundesgebiet. Zum Tragen kommt die „Notbremse“, wenn die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt. Für Schulen gilt künftig der Schwellenwert von 165. Wird dieser überschritten, dann folgt Distanzunterricht.

Die wichtigsten Eckpunkte des Infektionsschutzgesetzes

Ausgangsbeschränkungen: Von 22 Uhr bis 5 Uhr darf die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht verlassen werden. Ausgenommen hiervon sind Notfälle, die Ausübung des eigenen Berufs, Pflege und Betreuung von Angehörigen sowie die Versorgung von Tieren oder andere wichtige Gründe. Erlaubt bleibt das Joggen und Spazierengehen bis 0 Uhr, allerdings nur alleine.

Private Kontakte: Ein Haushalt darf sich höchstens mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit. Für die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts oder für Treffen von Ehe- und Lebenspartnern gilt diese Beschränkung nicht. Im Rahmen von Trauerfeiern dürfen maximal 30 Personen zusammenkommen.

Einzelhandel: Für das Shopping jenseits Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie weiterer Bereiche gilt: Geschäfte dürfen Kunden nur mit einem gebuchten Termin und einem negativen Corona-Test einlassen. Übersteigt der Wert 150, ist nur noch das Abholen (Click & Collect) erlaubt.

Schulen: Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165, wird der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen sind für Abschlussklassen und Förderschulen möglich.

Landwirte können sich jetzt für Investitionszuschüsse bewerben

Hopfenanbau in der Hallertau
Bis 21. April registrieren, Maschinenförderung für mehr Klima- und Umweltschutz erhalten. (Foto: Pixabay)

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat den Startschuss für die zweite Antragsrunde des Investitionsprogramms Landwirtschaft“ gegeben. Landwirtinnen und Landwirte, die an einer Förderung interessiert sind, müssen sich bis zum 21. April (18 Uhr), registrieren lassen, sofern noch nicht geschehen. Der Start des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Anfang 2021 stieß auf hohe Nachfrage in der Landwirtschaft, sodass die für das erste Halbjahr 2021 eingeplanten Mittel voll in Anspruch genommen wurden. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hatte daher entschieden, die zweite Tranche des Investitionsprogramms zeitlich vorzuziehen.  Zuschüsse fließen für hochmoderne Maschinen, die im Sinne des Klima- und Umweltschutzes z.B. enorme Einsparungen bei Pflanzenschutz- und Düngemitteln ermöglichen. 

MdB Erich Irlstorfer erklärt dazu: „Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt mit dem Investitionsprogramm gezielt landwirtschaftliche Betriebe, die in moderne Technologie investieren wollen. Beispielsweise in Maschinen und Geräte zur noch exakteren Wirtschafts- und Mineraldüngerausbringung, zur mechanischen Unkrautbekämpfung und zur noch präziseren Pflanzenschutzmittelausbringung. Das wird einen Technikschub auslösen, der noch mehr Emissionen mindert und den Erhalt der Artenvielfalt und die Ressourceneffizienz signifikant steigert.“

Der Abgeordnete Erich Irlstorfer betonte, dass der angepasste Prozess der zweiten Antragsrunde zahlreiche Vorteile habe. Alle Landwirtinnen und Landwirte hätten nun unabhängig von schnellem Internet oder engem Terminkalender die gleichen Chancen auf eine Förderung.

Corona-Pandemie: Osterruhe zurückgenommen

Bundeskanzlerin nimmt Osterruhe zurück
Keine verlängerte Osterruhe

Nachdem sich bei der gemeinsamen Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auf eine sog. Osterruhe geeinigt haben, stoppte die Bundeskanzlerin nun den geplanten Lockdown.

Der Lockdown sei in bester Absicht entschieden worden, jedoch gab es in der Kürze der Zeit zu viele offene Fragen. Die damit verursachte Verunsicherung bedauerte Merkel, machte aber weiterhin deutlich, dass es auch weiterhin darum gehe, das Infektionsgeschehen der dritten Welle zu bremsen. Die Beschlüsse vom vergangenen Montag bieten dafür auch ohne die genannte Osterruhe den nötigen Rahmen. In diesem Zusammenhang bat Bundeskanzlerin Merkel die Bürger, an den Osterfeiertagen zu Hause zu bleiben.

Am 12. April trifft sich Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, um über das weitere Vorgehen zu beraten.

Corona-Pandemie: Diese Maßnahmen gelten jetzt

Die Corona-Maßnahmen werden über Ostern verschärft.
Corona-Pandemie: Die Maßnahmen werden über Ostern verschärft.

Die Infektionszahlen stiegen zuletzt wieder rasant an. Bundesweit liegt die Sieben-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner mittlerweile wieder deutlich über 100 und die Zahl der schwererkrankten Menschen nimmt mit jedem Tag wieder zu. Auch wenn die Impfkampagne mit jedem Tag an Fahrt gewinnt, so bestimmt Corona auch weiterhin den Alltag. Gerade eine durch schnelle und ungebremste Ausbreitung der britischen Mutation B.1.1.7 könnte bereits im April zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommen. Aus diesem Grund haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geeinigt, die Corona-Maßnahmen noch einmal zu verschärfen.

Auf folgende Maßnahmen hat man sich im Kern verständigt
  • Zur Bekämpfung der Pandemie soll über die Osterfeiertage nicht nur das öffentliche, sondern auch das wirtschaftliche und private Leben so stark wie noch nie eingeschränkt werden. Gründonnerstag und Karsamstag werden dementsprechend einmalig als Ruhetage definiert. Nur am Karsamstag soll der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne geöffnet bleiben. Am Gründonnerstag wird auch dieser geschlossen. Bereits geöffnete Außengastronomie muss in dieser Zeit wieder schließen und es gilt zudem ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum.
  • Die Ostertage vom 1. bis zum 5. April stehen unter dem Prinzip „Wir bleiben zu Hause“. Private Zusammenkünfte sind während dieser Zeit nur zwischen Personen aus dem eigenen Hausstand und eines weiteren Hausstandes möglich. Maximal dürfen sich dabei fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
  • Über die Osterfeiertage soll es nach Möglichkeit auch keine Präsenzgottesdienste geben. Eine entsprechende Bitte wollen Bund und Länder an die Religionsgemeinschaften richten.
  • Für Urlaubsreisende im Ausland soll über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine generelle Testpflicht vor dem Rückflug eingeführt werden. Diese soll zur Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland werden. Grundsätzlich wird dabei gebeten, auf alle nicht notwendigen Reisen zu verzichten.
  • In den Landkreisen, in denen die Sieben-Tages-Indidenz über 100 liegt, sollen die Maßnahmen noch einmal verschärft werden. Dazu können die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verschärft werden.
  • Die Coronatests sollen ausgeweitet werden. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Kitabeschäftigte werden baldmöglichst zwei Testungen pro Woche angeboten. Auch die kostenlosen Schnellstes der Bürger sollen in diesem Zuge noch ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist sichergestellt, dass alle Länder durch bereits getätigte und noch laufende Beschaffungsmaßnahmen mit ausreichend Schnelltest versorgt werden können.

ME/CFS – Ein Leben am körperlichen Limit

ME/CFS
ME/CFS: wenn einfachste Tätigkeiten zur Belastung werden (Foto: Pixabay)

Nach dem morgendlichen Zähneputzen am Ende der eigenen Kräfte sein; durch ein einfaches Telefonat so geschwächt zu werden, dass man den restlichen Tag das Bett nicht verlassen kann. So etwas können sich viele Menschen nicht vorstellen, dennoch ist es der Alltag zahlreicher ME/CFS-Betroffener.

Die Myalgische Enzephalomyelitis, häufig auch Chronisches Fatigue (Ermüdungs)-Syndrom (ME/CFS) genannt, ist eine schwere neuroimmunologische Erkrankung, welche sich seit Jahrzehnten langsam in das Leben unzähliger Menschen und leider genauso langsam in das Aufmerksamkeitsspektrum unserer Gesellschaft schleicht. Laut aktuellen Schätzungen sind weltweit 17 Millionen Menschen von der Krankheit betroffen, etwa 250.000 allein in Deutschland. Ein Viertel aller Patientinnen und Patienten kann das Haus nicht mehr verlassen, viele sind bettlägerig und über 60 Prozent arbeitsunfähig. Die Symptome von ME/CFS reichen von krankhaften Erschöpfungserscheinungen, über ausgeprägte Schmerzen, bis hin zu Störungen des Immun- sowie des autonomen Nervensystems. Lebensqualität ist deshalb für viele nur als Wort im Duden, jedoch weniger oder gar nicht in ihrem eigenen Leben zu finden. 

Trotz dessen jene Erkrankung relativ weit verbreitet ist und schwerwiegende Folgen für die Betroffenen und deren Angehörige hat, findet Sie bis dato innerhalb gesamtgesellschaftlicher aber auch fachlicher Kreise kaum Resonanz. Genau das könnte sich jetzt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ändern, da ein gewisser Teil der Erkrankten (12-17 Prozent) mit einer sogenannten postviralen Fatigue zu kämpfen hat. Die Symptome nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion ähneln dabei zum Teil dem Chronischen Fatigue-Syndrom. 

Deshalb ist es dringend nötig, darauf aufmerksam zu machen und Projekte in diesem Zusammenhang voranzutreiben. So konnten in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Parlament sowie ausgezeichneten Fachleuten, wie Frau Prof. Dr. Scheibenbogen von der Charité oder Frau Prof. Dr. Behrends von der TU München, bereits Forschungsgelder akquiriert und wichtige Forschungsprojekte unterstützt werden.

Zusammenfassend und abschließend möchte ich nochmals betonen: Dem Dreiklang aus Politik, Betroffenen bzw. Patientenorganisationen und den bereits involvierten medizinischen Akteuren muss es weiterhin gelingen, sowohl die Gesellschaft als auch die breitere medizinische Fachlandschaft für die Krankheit ME/CFS und das dazugehörige Krankheitsbild zu sensibilisieren. Nur so können wir meiner Meinung nach das Fundament für flankierende Schritte, wie den Ausbau der Forschungskapazitäten sowie die verbesserte Versorgung von Patientinnen und Patienten, legen und nachhaltig Abhilfe schaffen. 

Leichte Öffnungen beschlossen

Fünf-Stufen-Plan
Mit fünf Stufen aus dem Lockdown

Die Maßnahmen der vergangenen Wochen und Monate haben Wirkung gezeigt. Die Infektionszahlen sind deutlich gesunken. Aktuell liegt der bundesweite 7-Tages-Indidenzwert bei 64,7. Gleichzeitig gewinnt die Impfkampagne immer mehr an Fahrt. Aus diesem Grund kann es nun vorsichtige Öffnungen geben, die jedoch weiterhin an konstant niedrige Infektionszahlen gekoppelt sind.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich gemeinsam mit der Bundeskanzlerin auf einen 5-Stufen-Plan geeinigt, der ab dem 8. März gelten soll. Er beschreibt einen Weg aus dem Lockdown. Auch wenn die Entwicklung Hoffnung macht, ist dies noch kein Grund zur Sorglosigkeit.

Aus diesem Grund haben sich Bund und Länder auf einen Mechanismus geeinigt, der bei steigenden Infektionszahlen, das weitere Ausbreiten des Virus eindämmen soll. Steigt demnach die 7-Tages-Inzidenz in drei aufeinander folgenden Tagen auf einen Wert über 100, dann würden der Lockdown wieder verschärft und die Öffnungen zurückgenommen werden.

Private Treffen mit Verwandten, Freunde und Bekannten

In einem ersten Schritt wird die Möglichkeit für private Zusammenkünfte mit Verwandten, Freunden oder Bekannten erweitert. Demnach sind Treffen zwischen dem eigenen Haushalt und einem weiteren Haushalt – jedoch maximal 5 Personen – wieder möglich. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als Hausstand. Liegt die 7-Tages-Inzidenz in einer Region stabil unter 35, sind Zusammenkünfte aus dem eigenen und zwei weiteren Haushalten wieder möglich (maximal 10 Personen).

Buchläden, Blumengeschäfte, Gartenmärkte, Dienstleistungsbetriebe, Fahr- und Flugschulen

In einem weiteren Öffnungsschritt werden Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können damit unter den vorgegebenen Hygienemaßnahmen sowie einer Begrenzung von Kunden wieder öffnen. Dies gilt auch für Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen. Bei Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kunden und ein Testkonzept für das Personal erforderlich.

Einzelhandel und erste Öffnungen im Bereich Kultur

Liegt das Infektionsgeschehen bei einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 50, können Länder die Öffnung des Einzelhandels veranlassen. Zudem dürfen dann auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten und Gedenkstätten wieder öffnen. Kontaktfreier Sport in einer Gruppe von bis zu zehn Personen ist dann im Freien ebenfalls wieder zulässig.

Bereits ab einem stabilen oder sinkenden Inzidenzwert von weniger als 100, kann es in eingeschränkter Weise Öffnungen geben. Der Einzelhandel kann dann mit einer vorherigen Terminvergabe öffnen. Dies gilt auch für Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten. Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen ist jedoch nur für Kinder unter 14 Jahren möglich.

Gastronomie, Kinos, Theater und Konzerthäuser

In einem weiteren Schritt sollen dann auch Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser und die Außengastronomie ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen. Dafür muss allerdings die 7-Tages-Inzidenz 14 Tage nach Inkrafttreten des dritten Schrittes stabil bei weniger als 50 liegen. Auch kontaktfreier Sport im Freien ist dann wieder möglich.

Bereits ab einer stabilen Infektionslage von weniger als 100 Neufiktionen pro 100.000 Einwohner kann die Außengastronomie mit vorheriger Terminbuchung, Dokumentation und Kontaktnachverfolgung öffnen. Bei Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller Test erforderlich. Diese Testpflicht gilt in diesem Fall auch für Kulturbetriebe und den Sport.

Homeoffice
Die Regelung zum Homeoffice wird bis Ende April verlängert (Foto: Pixabay)
Arbeiten und Freizeit

Im fünften Schritt können dann Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Außenbereich und der Kontaktsport in Innenräumen wieder gestattet werden. Hierbei muss wie beim vorhergehenden Schritt die 7-Tages-Inzidenz 14 Tage nach Inkrafttreten des dritten Schrittes bei weniger als 50 liegen.

Weiterhin gilt das Vermeiden von Kontakten als oberstes Ziel. Aus diesem Grund wird die Verordnung zum Arbeiten im Homeoffice bis 30. April verlängert. Sofern die Tätigkeiten es zulassen, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigen die Arbeit von zu Hause ermöglichen.

Diese Lockerungen sollen durch umfassende Schnell- und Selbsttests abgesichert werden. Jeder Bürger soll sich damit ab dem 8. März einmal pro Woche kostenlos testen lassen können. Entsprechende Testzentren werden vor Ort dafür zur Verfügung gestellt.

Der Lockdown wurde bis 7. März verlängert

Der Lockdown wurde verlängert
Der Lockdown wurde bis 7. März verlängert (Foto: Pixabay)

Zwar sinken die Infektionszahlen. Doch nach wie vor ist die Gefahr gerade durch die Mutationen aus England und Südafrika groß. Aus diesem Grund haben Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit der Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, den Lockdown bis zum 7. März zu verlängern. Gleichzeitig gibt es aber auch eine Öffnungsperspektive.

Schon ab 1. März dürfen Friseure unter strengen Hygiene-Auflagen wieder öffnen. Wenn dann das Infektionsgeschehen stabil bei einer 7-Tages-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, wird es weiter Öffnungen geben. Der Einzelhandel, Museen, Galerien und Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen können wieder öffnen.

Keine bundeseinheitliche Regelung gibt es bei den Schulen. Hier liegt die Öffnungsstrategie bei den Ländern.

Bund stock die Wirtschaftshilfen auf

Der Bund erweitert die Überbrückungshilfe III
Der Bund erhöht die Wirtschaftshilfen (Quelle: Pixabay)

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz stellen erneut einen großen Kraftakt dar. Deshalb hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III noch einmal erweitert und aufgestockt, um im Interesse der Gesundheit aller die Substanz und die Kraft der Wirtschaft zu erhalten. Aus diesem Grund wurde der Zugang zu den staatlichen Hilfen deutlich vereinfacht.

Nach wie vor stellen die Corona-Pandemie und der damit verbundene Lockdown eine große Herausforderung für die Wirtschaft dar. Viele Betriebe aus den unterschiedlichsten Branchen sind davon betroffen. Gerade Unternehmen und Beschäftigte brauchen deshalb in der Zeit der Krise Unterstützung. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung für die Jahre 2020 und 2021 ein umfassendes Konjunkturpaket von rund 140 Milliarden Euro aufgelegt. Außerdem sind zusätzlich zu diesen Maßnahmen weitere 40 Milliarden Euro für die Überbrückungshilfe III vorgesehen. Damit unterstützt das Paket ganz gezielt Unternehmen mit Liquidität und sorgt in der Krise für Entlastung.

Die wichtigesten Punkte im Überblick:
  • Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Die Differenzierung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen, Zeiträumen, Schließungsmonaten sowie direkter oder indirekter Betroffenheit entfällt.
  • Erweiterung der monatlichen Förderhöhe: Die Förderhöchstgrenze ist auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat (bislang vorgesehen 200.000 bis 500.000 Euro) innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilfenrechts angehoben worden. Der Förderzeitraum ist November 2020 bis Juni 2021.
  • Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die, die von der Schließung bedroht sind. Sie sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro für einen Fördermonat möglich. Bislang lang diese Summe bei 50.000 Euro.
  • Anerkennung von Kostenpositionen: Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt. Investitionen in bauliche Modernisierung, bei der Umsetzung von Hygienekonzepten sowie der Digitalisierung können geltend gemacht werden. 

Die Antragsstellung ist bundesweit einheitlich über die digitale Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de geregelt. Im Fall von Unternehmen erfolgt die Antragsstellung durch Steuerberater, Wirtschafts- oder Buchprüfer oder Rechtsanwälte. Soloselbstständige können ihren Antrag direkt stellen und dabei das von der Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat nutzen. Die Abschlagszahlung und die Antragsstellung starten im Februar 2021 Die regulären Auszahlungen erfolgen über die Länder und sollen im März 2021 beginnen

Der Lockdown wird erneut verlängert

Der Lockdown wird erneut verlängert.
Der Lockdown wird bis 15. Februar verlängert (Foto: Pixabay)

Immer noch sind die Infektionszahlen mit SARS-CoV-2 deutlich über der 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Dabei ist die Sorge vor der Ausbreitung von Mutationen deutlich gestiegen. Aus diesem Grund wird der aktuell geltende Lockdown bis zum 14. Februar verlängert und teilweise noch verschärft.

„Wir müssen die Infektionszahlen jetzt wieder dauerhaft unter eine 7-Tages-Indizenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner senken, damit wir ähnlich wie im Sommer des letzten Jahres auf niedrigem Infektionsniveau unsere Freiheit wieder zurückgewinnen können.“ In einem gemeinsamen Beschluss haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geeinigt, die bestehenden Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Gerade die immer häufiger auftretenden Mutationen des Virus machen Experten große Sorgen. So ist das Virus B1.1.7 aus Großbritannien deutlich infektiöser als die bislang bekannte Form. Das mutierte Virus ist bereits in Deutschland nachgewiesen worden. Durch eine schnelle und unkontrollierte Ausbreitung könnte sich die pandemische Gesamtlange verschärfen.

Bestehende Maßnahmen werden verschärft 

Aus diesem Grund haben sich die Vertreter von Bund und Länder geeinigt, erneut deutlich und entschieden gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vorzugehen. Neben der Impfung ist dabei die konsequente Reduzierung der Kontakte Weg zum Erfolg.

Durch verstärke Homeoffice-Regelung sollen die Kontakte weiter reduziert werden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen, wo immer dies möglich ist von zu Hause aus arbeiten. (Foto: Pixabay)
  • Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es in hohem Maße zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der weitere Personen kommen, möglichst klein und konstant gehalten werden.
  • Das Tragen von Masken hat sich in der Pandemie aus sehr wirksam erwiesen. Um nun das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen, ist es notwendig, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften einer medizinischen Maske zu tragen.
  • Gerade um die Kontakte im beruflichen Umfeld weiter zu reduzieren, müssen Arbeitgeber überall dort, wo dies möglich ist, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. 
  • Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bleiben bis 15. Februar geschlossen. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt. Für die Zeit nach dem 15. Februar soll die Familien- und Kultusministerkonferenz Möglichkeiten zur Öffnung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen erarbeiten.
  • Für Reisende aus Ländern, die als Verbreitungsgebiet problematischer Virusvarianten eingestuft werden. Greifen neben Auflagen für die Beförderer von Reisenden auch verschärfte Test- und Quarantänepflichten. Der Testpflicht bei der Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor der Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach der Einreise nachgekommen werden. Bei einer Einreise aus einem Mutationsgebiet ist der Test vor der Einreise obligatorisch. 
  • Die Gesundheitsämter bekommen mehr Personal, um künftig die Kontaktnachverfolgung flächendeckend bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu gewährleisten.

FFP2-Maskenpflicht: Bayern verschärft die Corona-Maßnahmen

FFP2-Maske (Foto:Pixabay)

Weil die Infektionszahlen weiterhin hoch sind, gelten am kommenden Montag, 18. Januar, schärfere Bestimmungen im Freistaat. Der Ministerrat hat entschieden, dass im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel künftig FFP2-Masken zu tragen sind.

Die FFP2-Masken filtern 94 Prozent der Aerosole aus der Luft. Damit bieten diese Masken einen deutlich höheren Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus als die sog. Alltagsmasken. Allerdings gilt es zu beachten, dass die Masken nur dann wirksam vor einer Infektion schützen können, wenn sie eng anliegend getragen werden.

Lockdown – Was ab Montag gilt!

Der Lockdown wird bis Ende Januar verlängert (Foto:Pixabay)

Nachdem sich Deutschland bereits seit dem 16. Dezember im Lockdown befindet, die Zahl der Neuinfektionen sich aber in den vergangenen drei Wochen nicht in dem Maße gesenkte werden konnte, werden die Maßnahmen bis 31. Januar verlängert und in Teilen weiter verschärft.

Im Detail haben die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geeinigt, dass private Treffen nur noch mit einer weiteren, nicht im eigenen Haushalt lebenden Person möglich sind. Ab einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 sich die Menschen nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometer um den eigenen Wohnort bewegen dürfen. Damit sollen vor allem touristische Tagesausflüge unterbunden werden. Auch die Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen bleiben bis Ende Januar geschlossen. In allen Jahrgangsstufen wird es Distanzunterricht geben. Für Kinder soll es eine Notbetreuung geben.

Die Maßnahmen im Detail:

Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert.

  1. Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
  2. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt.
  3. Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Verzehr vor Ort ist untersagt.
Impfungen breiter Bevölkerungsgruppen ein Weg zurück zur Normalität

Impfungen möglichst breiter Bevölkerungsgruppen gegen das Corona-Virus sind das Mittel, um auf absehbare Zeit eine Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen. Der Ministerrat begrüßt es daher, dass es mit gemeinschaftlichen Anstrengungen auf Landes- und Bundesebene gelungen ist, unmittelbar nach Weihnachten 2020 mit der Impfkampagne zu starten: Der Bund hat im Rahmen einer gesamteuropäischen Lösung die Beschaffung von Impfstoffen organisiert, während die Länder insbesondere durch die flächendeckende Errichtung von Impfzentren für die notwendige Impfinfrastruktur gesorgt haben. Dieses große Projekt muss mit aller Kraft weiter vorangetrieben werden: Für alle Impfwilligen muss – entsprechend der Priorisierung in der Coronavirus-Impfverordnung – Impfstoff in ausreichender Menge zugänglich gemacht werden: Weitere Impfstoffe müssen geprüft und zugelassen werden. Ausreichend Dosen müssen beschafft werden. Die Produktion von Impfstoff in Deutschland muss erhöht werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Ministerrat die in Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. Januar 2021 vereinbarten weiteren Anstrengungen des Bundes mit Blick auf die Beschaffung der Impfstoffe. Gleichzeitig werden die bayerischen Impfzentren zeitnahe Termine für diejenigen gewährleisten, die mit der Impfung an der Reihe sind und sich impfen lassen wollen.

Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen bleiben weiter geschlossen

Der Ministerrat bekräftigt, dass die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen von größter Bedeutung ist. Der Schulbetrieb gewährleistet nicht nur die späteren Chancen im Leben und damit das Fortkommen der gesamten Gesellschaft, sondern ist auch von entscheidender Bedeutung für die soziale Teilhabe unserer Kinder und Jugendlichen. Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen müssen die Schulen aber weiter geschlossen bleiben. Distanzunterricht wird in allen Schulen und Jahrgangsstufen eingerichtet. Eine Notbetreuung wird für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen angeboten. Sobald es das Infektionsgeschehen nach dem 31. Januar 2021 zulässt, wird eine Rückkehr zum Präsenzunterricht – nach Jahrgangsstufen gestaffelt – angestrebt. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, wird eingerichtet.

Unterstützung für betroffenen Wirtschaftsbereiche

Die Verlängerung der einschränkenden Maßnahmen führt zwangsläufig dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche, insbesondere der Einzelhandel, weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Der Ministerrat begrüßt daher die vom Bund auf den Weg gebrachte Überbrückungshilfe III, die bis Mitte 2021 einen monatlichen Zuschuss zu den Fixkosten von bis zu 500.000 Euro für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen vorsieht. Es bleibt weiterhin von großer Wichtigkeit, dass Zahlungen zeitnah erfolgen. Der Ministerrat appelliert an den Bund, Abschlagszahlungen und zeitnahe reguläre Auszahlungen gemeinsam mit den Ländern zu ermöglichen. Weiter soll es dem Einzelhandel unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten (insbesondere gestaffelte Zeitfenster zur Abholung) sowie umfassender Verwendung von FFP2-Masken möglich sein, sogenannte click-and-collect oder call-and-collect Leistungen – d.h. die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware – anzubieten.

Zwei-Test-Strategie für die Einreise aus Risikogebieten

Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland bekräftigt der Ministerrat die bereits mit Ministerratsbeschluss vom 22. Dezember 2020 etablierte Zwei-Test-Strategie: Ein Test ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einreise vorzulegen. Dieser Test darf bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein oder muss unmittelbar nach Einreise vorgenommen werden. Ein weiterer Test ist für die Verkürzung einer bestehenden Quarantäneverpflichtung am fünften Tag nach Einreise erforderlich. Die Berichte über neue Mutationen des Corona-Virus nimmt der Ministerrat mit großer Sorge zur Kenntnis. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die in Großbritannien und der Republik Südafrika aufgetretenen Varianten. Ein Eintrag dieser Mutationen ins Bundesgebiet muss vermieden werden. Der Ministerrat appelliert an den Bund, weiter gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für diese besonderen Risikogebiete zu erlassen. Im Übrigen weist der Ministerrat noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.

Homeoffice wo immer dies möglich ist

Ein zentraler Baustein zur dringend notwendigen Eindämmung des Infektionsgeschehens ist die Reduzierung der Kontakthäufigkeiten auch im beruflichen Umfeld und auf den Wegen zur und von der Arbeit. An die Arbeitgeber wird daher erneut dringend appelliert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen. Anträgen von Beschäftigten des Freistaats Bayern auf Homeoffice soll grundsätzlich entsprochen werden.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Coronamaßnahmen finden sie auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Ehrenamt und der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Die wichtigsten Telefonnummern finden sie hier.

Teil-Lockdown wird verlängert bis 20. Dezember

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Zwar zeigen die seit Anfang November beschlossenen Maßnahmen Wirkung, dennoch ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen immer noch zu hoch. Aus diesem Grund werden die bereits am 28. Oktober beschlossenen Maßnahmen bis 20. Dezember verlängert. Lockerungen soll es über die Weihnachtsfeiertage geben.

In einer 15-seitigen Erklärung haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf weitere Maßnahmen geeinigt. Ziel ist e, die aktuell hohen Infektionszahlen weiter deutlich zu senken, um einer Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzuwirken. Für die weiterhin notwendigen Eingriffe werden die Finanzhilfen auf den Dezember verlängert.

Konkret bedeutet dies, dass die bereits beschlossenen Maßnahmen weiter in Kraft bleiben. In Teilen werden sie weiter verschärft:

  • Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt. Dabei dürfen sich insgesamt nur maximal fünf Personen treffen.
  • In Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Dies gilt insbesondere für öffentliche Verkehrsmittel und an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten und an Orten, an denen der Abstand nicht gewahrt werden kann.
  • Auch am Arbeitsplatz gilt die Maskenpflicht, sofern der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Hochschulen und Universitäten werden auf einen digitalen Lehrbetrieb umstellen.
Lockerungen über Weihnachten

Weihnachten ist das Fest der Familie. Dies soll auch so bleiben. Im Kreise der Familie und der engsten Freunde darf man sich über die Feiertage treffen. Die Zusammenkünfte sind dabei auf maximal 10 Personen beschränkt. Dies gilt nicht nur für die Festtage selbst, sondern auch für Silvester. Auf das Feuerwerk wird empfohlen zu verzichten.

Bundesweit beginnen die Schulferien in diesem Jahr bereits am 19. Dezember.

Wirtschaftshilfen für Unternehmen

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Aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen haben Bund und Länder einen teilweisen Lockdown für den Monat November beschlossen. Dies ist natürlich auch mit erheblichen wirtschaftlichen Einschnitten für einzelne Brachen, die von dieser temporären Vollschließung betroffen sind, verbunden. Um die Folgen dieser Maßnahmen abzufedern, hat die Bundesregierung umfassende Wirtschaftshilfen auf den Weg gebracht. Mit einer Kostenpauschale in Höhe von 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats unterstützt der Bund die Unternehmen.

Hier die wichtigsten Informationen für Betroffene, die Wirtschaftshilfen beantragen wollen.

Antragsberechtigte:
  • Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten, erhalten stattliche Hilfen.
  • Alle  Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen, werden für diesen Zeitraum unterstützt.
  •  Antragsberechtigt sind auch Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen erzielen. Sie müssen jedoch zweifelsfrei nachweisen, dass sie wegen der Schließungsverordnung einen Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent im November erleiden.
  • Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten werden als direkt betroffene Unternehmen angesehen. 
Förderfähige Maßnahmen:
  • Für jede Woche der Schließung gibt es Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019.
  •  Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. 
  • Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.
Anrechnung erhaltener Leistungen:
  • Andere Leistungen wie Überbrückungshilfen oder Kurzarbeitergeld werden für den Förderzeitraum auf die Kostenpauschale angerechnet.
Anrechnung von Lieferdiensten:
  • Umsätze von mehr als 25 Prozent werden auf die Umsatzerstattung angerechnet. Damit gibt es keine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichsumsatzes.
  • Für Restaurants wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Damit werden Außerhausverkäufe mit reduziertem Mehrwertsteuersatz herausgerechnet.
  • Die Außerhausverkäufe während der Schließung werden von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen.
Antragstellung:
  • Die elektronische Antragstellung kann durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer über die Überbrückungshilfe-Plattform erfolgen.
  • Soloselbstständige sollen bis zu einem Fördersatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

Weitere Informationen hat das das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Homepage zur Verfügung gestellt.

Corona: Was in den kommenden Wochen gilt!

Weltweit steigen die Infektionszahlen. Auch in Deutschland infizieren sich immer mehr Menschen mit dem neuen Corona-Virus. Das Robert-Koch-Institut meldete zuletzt mehr als 19.000 neue Erkrankungen. Um die weitere Ausbreitung des Virus Einhalt zu gebieten, haben sich Bund und Länder auf ein gemeinsames Maßnahmenpaket geeinigt. In den kommenden Wochen gelten weitreichende Einschränkungen im privaten Bereich und in Teilen der Wirtschaft.

Welche Maßnahmen im Detail beschlossen wurden und was für besonders betroffene Wirtschaftszweige bis Ende des Monats gilt, zeigt die folgende Zusammenfassung.

Ergebnis Koalitionsausschuss 25.08.20

Die Große Koalition hat sich im Rahmen des Koalitionsausschusses am 25. August 2020 auf zahlreiche Maßnahmen geeinigt, welche gezielt zur Lösung einiger Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aber auch darüber hinaus beitragen werden.

Dazu zählt unteranderem die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis 31. Dezember 2021 sowie die Reform des Wahlrechts.

Alle weiteren Maßnahmen und detailliertere Informationen können Sie dem Dokument entnehmen.

Rückmeldung zum internationalen ME/CFS-Tag 2020 Berlin

Seit einigen Tagen erhalte ich viele Postkarten zu der Erkrankung Myalgische Enzephalomyelitis / das Chronic Fatigue Syndrome. Eine schwere neuroimmunologische Erkrankung an der in Deutschland rund 250.000 Menschen leiden.

An alle Betroffenen: Ihr und Euer Hilferuf ist bei mir angekommen. Leider kenne ich mich mit der Krankheit nicht aus, was ich aber schleunigst ändern möchte. Ich werde mich in meiner Funktion als Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Gesundheitsausschusses für eine verbesserte Versorgung einsetzen!

Ich wäre Ihnen und Euch dankbar, wenn ich mit den Betroffenen in Kontakt treten kann. Über die folgende Hotline bin ich immer zu erreichen: erich.irlstorfer.ma01@bundestag.de.

Mir ist es ein großes Anliegen, die Betroffenen sowie die Angehörigen zu unterstützen!

Deutsche Gesellschaft für ME/CFS MECFS Portal #MECFS #millionsmissing

Gemeinsam für das Gastgewerbe!

Besonders das Gastgewerbe leidet unter den aktuellen Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens. Um der Gastronomie- und Hotelleriebranche zu helfen, hat der Deutsche Bundestag bereits zahlreiche Hilfsmaßnahmen in Form von Zuschüssen, Stundungen und Krediten verabschiedet.

Damit das Gastgewerbe auch langfristige Unterstützung erhält, wurde vereinbart, die Mehrwertsteuer für Speisen von 19 auf 7 % zu senken. Insgesamt bedeutet das eine Steuersenkung von 4 Mrd. Euro.

Nichtsdestotrotz arbeiten wir auch weiterhin an umfassenden Lösungen speziell für die Gastronomie- und Hotelleriebranche sowie an weiteren Strategien zur Lockerung der Beschränkungen.

Nur gemeinsam können wir diese Krise meistern!

Nachruf für Norbert Blüm: Ein Kämpfer für den Sozialstaat

Norbert Blüm ist tot und somit verlässt ein bedeutender Sozialpolitiker der Union die Bühne des Lebens, der mir als junger Mensch oft in seiner Art, politische Sachverhalte zu kommunizieren, ein Vorbild war. Der politisch eine klare Grundhaltung hatte, dass „C“ nicht nur propagierte, sondern lebte, und der sich für keinen Scherz in der Öffentlichkeit zu schade war.

„Heldenstatus“ erlangte er für mich mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995, die bis heute eine der wichtigsten und vorausschauendsten Entscheidungen der jüngeren deutschen Geschichte war und ist.

Mir bleibt er als streitbarer Geist mit einem enormen Ideenschatz in Erinnerung, der sich als Volksvertreter und Diener des Volkes verstand. Das hat mir schon immer imponiert.

Norbert Blüm – Ruhe in Frieden

Corona-Hilfspaket

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor den finanziellen Folgen der Covid-19 Pandemie, hat das Bundeskabinett jüngst mehrere große Schutzschirme und Rechtsänderungen verabschiedet. Mit einem Gesamtvolumen von über 500 Milliarden Euro können Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, aber auch Arbeitnehmerinnen und -nehmer entlastet werden.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen finden Sie hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Ihre Fragen zu Covid-19

Das Coronavirus wirft jede Menge Fragen auf: Welche Auswirkungen hat das Virus auf die deutsche Wirtschaft? Ist man nach überstandener Infektion immun? Wer bezahlt mein Gehalt, wenn ich in Quarantäne muss und wie funktioniert Kurzarbeit?

Diese und weitere Fragen, welche sie bezüglich COVID-19 und den Folgen haben, können Sie per E-Mail an erich.Irlstorfer.ma01@bundestag.de richten. Um Ihre Fragen bestmöglich beantworten zu können, ist es wichtig, dass Sie Ihr Anliegen klar formulieren und Ihren Namen sowie den Wohnort angeben.

Neben dieser digitalen Möglichkeit der Kontaktaufnahme arbeiten wir bereits an der Einrichtung einer telefonischen Bürgersprechstunde. Hierzu erhalten Sie in Kürze nähere Informationen.

Klares Signal an die Landwirtschaft

Gerade hatte ich ein kurzes Gespräch mit der Bundeslandwirtschaftsministerin, Julia Klöckner, die mir aus dem Koalitionsausschuss vom gestrigen Abend berichtete, dass 1 Milliarde Euro als Unterstützung in den nächsten vier Jahren zum Abfedern der Verschärfung der Düngeverordnung den Bäuerinnen und Bauern gezahlt wird. Dies ist ein klares Zeichen an die Landwirtschaft zum Thema Wertschätzung und Respekt für ihre Arbeit!

Grüne Woche – Besuch von Kuppel und Fraktionssaal

Alle Besucherinnen und Besucher aus dem Wahlkreis haben im Rahmen der ersten Programmpunkte einen Einblick in das politische Berlin erhalten. Neben einem Rundgang in der Bundestagskuppel stand der Besuch des Fraktionssaals der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie ein kurzer Überblick zum Ablauf einer Sitzungswoche auf der Tagesordnung.

Es ist mir eine große Freude so viele bekannte aber auch unbekannte Gesichter hier in Berlin begrüßen zu dürfen.

Deutscher Fußball-Bund trifft Bundestag

Heute lud die Bayerische Landesvertretung in Berlin den Deutschen Fußball-Bund und politische Akteure aus dem Bundestag zum gemeinsamen Austausch ein.

Neben Florian Herrmann, MdL, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei und bayerischer Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien war DFB-Präsident Fritz Keller, DFB-Direktor Oliver Bierhoff und Fußballweltmeister Philipp Lahm anwesend.

Dieser Abend hat erneut die Fähigkeit und Kraft des Fußballs gezeigt ein Wir-Gefühl zu erzeugen und Brücken zu bauen.

Fachgespräch zum Thema Praxiskliniken

Gemeinsam mit Karin Strempel, Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e.V. und Dr. Raphael Hansen, Präsident der Praxisklinikgesellschaft e.V. konnte ich mich in Berlin über das Thema Praxiskliniken austauschen.

Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ steht bei Praxiskliniken die postoperative Genesung von Patienten im häuslichen Umfeld im Mittelpunkt, was einige Vorteile wie eine gesteigerte Patientenzufriedenheit zur Folge hat.

Jedoch braucht es zeitgemäße gesetzliche Rahmenbedingungen für Akteure an der Sektorengrenze im Gefüge der medizinischen Leistungserbringer, um sie zu erhalten und damit eine effiziente und effektive Versorgungsstruktur sicherstellen zu können.

Austausch zum Thema Landwirtschaft

Heute hatte ich die große Freude, Martin Königer aus meinem Wahlkreis in meinem Berliner Büro begrüßen zu dürfen.

Der 29-jährige Maler, Lackierer und Jungbauer ist aktuell Teilnehmer des 45. TOP Kurs 2020 der Andreas-Hermes-Akademie und macht seine Meisterausbildung zum Landwirt.

Junge, engagierte und aktive Landwirte wie Martin Königer sind das Fundament einer zukunftsorientierten Bauernschaft.