Teil-Lockdown wird verlängert bis 20. Dezember

Zwar zeigen die seit Anfang November beschlossenen Maßnahmen Wirkung, dennoch ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen immer noch zu hoch. Aus diesem Grund werden die bereits am 28. Oktober beschlossenen Maßnahmen bis 20. Dezember verlängert. Lockerungen soll es über die Weihnachtsfeiertage geben.
In einer 15-seitigen Erklärung haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf weitere Maßnahmen geeinigt. Ziel ist e, die aktuell hohen Infektionszahlen weiter deutlich zu senken, um einer Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzuwirken. Für die weiterhin notwendigen Eingriffe werden die Finanzhilfen auf den Dezember verlängert.
Konkret bedeutet dies, dass die bereits beschlossenen Maßnahmen weiter in Kraft bleiben. In Teilen werden sie weiter verschärft:
- Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt. Dabei dürfen sich insgesamt nur maximal fünf Personen treffen.
- In Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Dies gilt insbesondere für öffentliche Verkehrsmittel und an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten und an Orten, an denen der Abstand nicht gewahrt werden kann.
- Auch am Arbeitsplatz gilt die Maskenpflicht, sofern der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Hochschulen und Universitäten werden auf einen digitalen Lehrbetrieb umstellen.
Lockerungen über Weihnachten
Weihnachten ist das Fest der Familie. Dies soll auch so bleiben. Im Kreise der Familie und der engsten Freunde darf man sich über die Feiertage treffen. Die Zusammenkünfte sind dabei auf maximal 10 Personen beschränkt. Dies gilt nicht nur für die Festtage selbst, sondern auch für Silvester. Auf das Feuerwerk wird empfohlen zu verzichten.
Bundesweit beginnen die Schulferien in diesem Jahr bereits am 19. Dezember.