Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege
Im zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sind auch Regelungen für die finanzielle Anerkennung für Personal in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten vorgesehen.
Alle Beschäftigten in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Insgesamt wird eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Im Gesetzentwurf ist deutlich festgehalten, dass die Corona-Prämie nicht zu einer höheren finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen führen darf. Die Länder haben zusätzlich die Möglichkeit, jene Prämie auf 1.500 Euro aufzustocken.
Diese Maßnahme ist eine temporäre Honorierung für die Leistungen aller Beschäftigten in der Altenpflege. Nichtsdestotrotz werden wir uns darauf nicht ausruhen, sondern auch weiterhin daran arbeiten, dauerhaft und nachhaltig bessere Rahmenbedingungen im Bereich der Pflege zu schaffen.